Hannah87
Guten Tag, ich bin im 4. Monat schwanger. Mein befristetes Arbeitsverhältnis endet im August 2022. Der errechnete Geburtstermin des Kindes ist der 19. Juli 2022. Da ich in den letzten 18 Monaten versicherungspflichtig als Teilzeitbeschäftigte angestellt war, habe ich außerdem Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ist es richtig, dass die Höhe und der Anspruch auf Elterngeld unabhängig von der Befristung meines Vertrages ist, sondern sich nach dem Einkommen der letzten 12 Monaten meiner Teilzeit-Beschäftigung richtet? Hat die Entfristung meines Vertrages dann nicht eher nachteilige Auswirkungen auf das monatlich verfügbare Einkommen, da ich mit Fortbestand des Vertrages meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld verliere? Denn zum Arbeitslosengeld käme dann ja noch das Elterngeld dazu- Ich danke Ihnen für die Informationen, vielen Grüße
Hallo, der Vertrag endet ja dann während des Mutterschutzes. Sie bekommen dann Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse in Höhe von Krankengeld. Auf das Elterngeld hat der befristete Vertrag keinen Anspruch. Nach dem Mutterschutz können Sie ohne Arbeitgeber nicht den Elternzeit gehen. Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Sie aber nur, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB
cube
Versteh ich nicht so richtig. Willst du sofort nach der Geburt wider arbeiten? ALG setzt ja die Arbeitsfähigkeit voraus. EG erhältst du gemäß deinem Einkommen der letzten 12 Monate - ob der Vertrag befristet ist oder nicht, spielt keine Rolle. Allerdings: Ohne AV bist du dann aber nicht in Elternzeit - sondern Hausfrau mit EG-Bezug. Darüber hinaus wäre der Vater des Kindes für dich bzw. euch noch zuständig. Bei einer Entfristung hättest du doch eher Vorteile: Elternzeit und danach eben auch einen Job. ALG wäre also unnötig.
Hannah87
Vielen Dank für die prompte Antwort. Nein, ich möchte nicht nach der Geburt arbeiten. Das heißt ich kann als "Hausfrau mit Elterngeld" kein Arbeitslosengeld erhalten? Natürlich würde ich nach der Elternzeit auch wieder arbeiten gehen, der Job den ich habe, ist aber nicht exklusiv und (zu) schlecht bezahlt, als das ich mit finanziellen Einbußen am Vertrag festhalten würde. Das mit dem Vater verstehe ich nicht. Was meinen Sie mit "zuständig". Vielen Dank nochmals
Himbeere2008
Ohne Arbeitgeber gibt es keine Elternzeit. Der Vater des Kindes ist für seinen Unterhalt zuständig. ALG 1 gibt es nur wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und eine Kinderbetreuung nachweisen kannst.
cube
ALG 1 geht nur, wenn du eben auch arbeiten gehen kannst. Dazu würde das EG auch auf das ALG angerechnet werden, es also verringern. Grundsätzlich macht es auf jeden Fall mehr Sinn, einen Job zu haben. Selbst, wenn man den nach Möglichkeit wechseln will, ist der Vorteil ganz klar der, dass man eben nicht auf ALG angewiesen ist und in Ruhe - aus einem Job raus - einen neue Tätigkeit suchen kann. Mit "Vater zuständig" meine ich, dass bei finanziellen Problemen selbstverständlich auch der Vater des Kindes zuständig ist. Unterhalt für´s Kind und auch zB Betreuungsunterhalt für die Mutter. Lebst du mit dem Vater zusammen und mit seinem Gehalt, deinem EG, Kindergeld reicht es nicht, könnt ihr Sozialleistungen beantragen. Lebst du getrennt vom Vater heißt das aber eben nicht, dass der so gar nicht mehr zuständig ist. Zumindest Kindesunterhalt muss er eben zahlen und eben möglicherweise auch Betreuungsunterhalt.
Mitglied inaktiv
Arbeitslosengeld gibt es nur, wenn man auch arbeiten will. Aber doch nicht zusätzlich zum Elterngeld. Und rein rechtlich hast du ohne job auch keine Elternzeit
Felica
Ganz simpel. In den 6 Wochen vor Geburt bekommst du Mutterschaftsgeld vom AG und von der KK. Ab Geburt bis Ende des Vertrages vom AG und von der KK. Sobald dein Vertrag endet, bekommst du Mutterschaftsgeld in Höhe Krankengeld nur noch von der KK. Dazu musst du dich aber 3 Monate vor Ende des Vertraged beim AA als arbeitssuchend melden und dann auch arbeitslos. Endet das Mutterschaftsgeld, dann bekommst du EG. Längstens bei Basis-EG bis zum ersten Geburtstag. Ausser du bist alleinerziehend, dann 2 Monate länger. Über das EG wärst du dann auch weiterhin krankenversichert. Endet das EG, endet auch die Krankenversicherung. Da du dich nicht in EZ begindest, mangels AG, sondern Gausfrau bist. Ohne Snspruch auf EZ hast du auch keinen Abspruch auf beitragsfrei Krankenversicherung. Es wäre also zu überlegen, ob du nicht EG plus wählst wegen der KV. Damit würdest du doppelt so lange EG bekommen, aber monatlich nur die Hälfte. Bist du verheiratet und dein Mann zahlt in die gesetzliche KV ein, könntest du dich stattdessen auch über ihn versichern wenn das EG endet. Alternativ kümmerst du dich frühzeitig um einen betreuungsplatz und suchst dir zum Ende des EG einen neuen Arbeitsplatz. Sollte das dann noch nicht geklappt haben, kannst du auch ALG1 beziehen. Aber nur in dem Umfang in dem dein Kind betreut ist. Und erst nach dem EG.
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, mein befristeter Arbeitsvertrag läuft am 24.09.2021 aus. Bisher gab es noch kein Gespräch einer möglichen Verlängerung wobei ich mir nicht sehr große Hoffnungen mache. Der ET ist am 10.10.21. Da ja der Mutterschutz im September schon läuft würde mich interessieren wer ab dem 25.9. für mich zuständig ist. Bin ich dann mi ...
Guten Abend, ich bin Mutter von 3 Kindern und wir haben noch einen Kinderwunsch. Ich habe vor 5 Monaten einen neuen Job bei einem kirchlichen Trager angefangen. Der Vertrag ist auf 1 Jahr befristet.... Meine Frage ist wie es aussieht wenn ich in den nächsten Monaten Schwanger werden würde? Mir ist bewusst das der ag mich nicht länger beschäftigen m ...
Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem: Ich bin schwanger in der 15 SSW. Ich habe ein absolutes Beschäftigungsverbot und mein befristeter Arbeitsvertrag läuft zum 30.09.22 aus. Das heißt ich wäre ab 01.10.22 Arbeitslos. ALG1 wurde abgelehnt, da ich nicht vermittelbar bin bzw. keine 15 Std pro Woche arbeiten darf. Die Bundesagentur für A ...
Hallo, habe bereits die schriftliche Bestätigung des AG, dass der Vertrag nach Ablauf der Befristung entfristet wird. Kann er dies nach Bekanntgabe der Schwangerschaft doch nicht machen, oder wäre das Diskriminierung?
Guten Tag Frau Bader, mein befristeter Arbeitsvertrag läuft direkt zum Entbindungstermin meines ersten Kindes aus. Für das Erste bekomme ich dann ja dennoch ganz normal das Elterngeld. Mein Mann und ich würden gerne das zweite Kind auch relativ zeitnah bekommen, also 1,5-2 Jahre nach dem Ersten. Wenn ich nun 1 Jahr Elterngeld bekomme und dan ...
Guten Tag, Mein Arbeitsvertrag endet in meiner Elternzeit da ist meine Tochter knapp 14 Monate alt. Ich habe Elterngeld für 22 Monate beantragt. Wird dieses dann weiterhin gezahlt? Bin ich in dieser Zeit krankenversichert? vielen Dank.
Hallo Frau Ba, der befristete Vertrag endet während der Schwangerschaft und des Mutterschaftsurlaubs, das Arbeitsverhältnis endet am 04.06.2024. Ich bin pflichtversichert bei VIACTIV. Der Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub beginnt am 22.05.2024. Wer zahlt am Ende des Arbeitsvertrages? Welche Leistungen erhalte ich am Ende des Mutterschaftsu ...
Hallo Frau Bader, ich stehe vor einem Problem, ich habe am 14.07.2023 einen Befristeten Jahres Tarif vertrag begonnen. Urlaub von 2023 ( 13 Tage) habe ich genommen. Nun hatte ich im Feb.2024 positiv getestet und bin seit März 2024 in Beschäftigungsverbot. Der vertrag wurde natürlich nicht verlängert obwohl mündlich schon zusagt wurde ... jetzt ...
Ich habe eine Frage zum Elterngeld. Ich habe einen Monat lang gearbeitet und bin schwanger geworden. Mein Vertrag ist befristet bis März 2026. Nach der Geburt meines Kindes erhalte ich Elterngeld (8 Monate lang), da der Vertrag später ausläuft. Was muss ich nach Ablauf des Vertrages tun, um die Elternzeit und Elterngeld fortzusetzen, bis das Kind ...
Guten Tag, Ich arbeite momentan als Pädagogin in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Die Befristung ist begründet durch eine Freigestellte Kollegin. Mir wurde im Vorstellungsgespräch bereits gesagt, die Stelle wird entfristet, wenn die Kollegin nicht wieder kommt. Versprechen können sie es mir nicht. Mein Vertrag wurde nun im Mai nochmal verl ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehalt im Beschäftigungsverbot
- Einkommensberechnung Kitabeiträge bei Unterhaltspflicht
- Kind krank Freund übernahm Pflege weil ich selber verhindert war
- Steuerfreibetrag
- Jugendamt
- Inflationsausgleichsprämie
- Wie verbindlich ist privat getroffene Umgangserklärung?
- Sorgerechtserklärung Co-Mutter
- Dringende und notwendige Beratung
- Umzug ins Ausland (Schweiz) bei individuellem Beschäftigungsverbot