Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld und befristeter Arbeitsvertrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld und befristeter Arbeitsvertrag

Hannah87

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Guten Tag, ich bin im 4. Monat schwanger. Mein befristetes Arbeitsverhältnis endet im August 2022. Der errechnete Geburtstermin des Kindes ist der 19. Juli 2022. Da ich in den letzten 18 Monaten versicherungspflichtig als Teilzeitbeschäftigte angestellt war, habe ich außerdem Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ist es richtig, dass die Höhe und der Anspruch auf Elterngeld unabhängig von der Befristung meines Vertrages ist, sondern sich nach dem Einkommen der letzten 12 Monaten meiner Teilzeit-Beschäftigung richtet? Hat die Entfristung meines Vertrages dann nicht eher nachteilige Auswirkungen auf das monatlich verfügbare Einkommen, da ich mit Fortbestand des Vertrages meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld verliere? Denn zum Arbeitslosengeld käme dann ja noch das Elterngeld dazu- Ich danke Ihnen für die Informationen, vielen Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Vertrag endet ja dann während des Mutterschutzes. Sie bekommen dann Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse in Höhe von Krankengeld. Auf das Elterngeld hat der befristete Vertrag keinen Anspruch. Nach dem Mutterschutz können Sie ohne Arbeitgeber nicht den Elternzeit gehen. Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Sie aber nur, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB


cube

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Versteh ich nicht so richtig. Willst du sofort nach der Geburt wider arbeiten? ALG setzt ja die Arbeitsfähigkeit voraus. EG erhältst du gemäß deinem Einkommen der letzten 12 Monate - ob der Vertrag befristet ist oder nicht, spielt keine Rolle. Allerdings: Ohne AV bist du dann aber nicht in Elternzeit - sondern Hausfrau mit EG-Bezug. Darüber hinaus wäre der Vater des Kindes für dich bzw. euch noch zuständig. Bei einer Entfristung hättest du doch eher Vorteile: Elternzeit und danach eben auch einen Job. ALG wäre also unnötig.


Hannah87

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Vielen Dank für die prompte Antwort. Nein, ich möchte nicht nach der Geburt arbeiten. Das heißt ich kann als "Hausfrau mit Elterngeld" kein Arbeitslosengeld erhalten? Natürlich würde ich nach der Elternzeit auch wieder arbeiten gehen, der Job den ich habe, ist aber nicht exklusiv und (zu) schlecht bezahlt, als das ich mit finanziellen Einbußen am Vertrag festhalten würde. Das mit dem Vater verstehe ich nicht. Was meinen Sie mit "zuständig". Vielen Dank nochmals


Himbeere2008

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Ohne Arbeitgeber gibt es keine Elternzeit. Der Vater des Kindes ist für seinen Unterhalt zuständig. ALG 1 gibt es nur wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und eine Kinderbetreuung nachweisen kannst.


cube

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ALG 1 geht nur, wenn du eben auch arbeiten gehen kannst. Dazu würde das EG auch auf das ALG angerechnet werden, es also verringern. Grundsätzlich macht es auf jeden Fall mehr Sinn, einen Job zu haben. Selbst, wenn man den nach Möglichkeit wechseln will, ist der Vorteil ganz klar der, dass man eben nicht auf ALG angewiesen ist und in Ruhe - aus einem Job raus - einen neue Tätigkeit suchen kann. Mit "Vater zuständig" meine ich, dass bei finanziellen Problemen selbstverständlich auch der Vater des Kindes zuständig ist. Unterhalt für´s Kind und auch zB Betreuungsunterhalt für die Mutter. Lebst du mit dem Vater zusammen und mit seinem Gehalt, deinem EG, Kindergeld reicht es nicht, könnt ihr Sozialleistungen beantragen. Lebst du getrennt vom Vater heißt das aber eben nicht, dass der so gar nicht mehr zuständig ist. Zumindest Kindesunterhalt muss er eben zahlen und eben möglicherweise auch Betreuungsunterhalt.


Mitglied inaktiv

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Arbeitslosengeld gibt es nur, wenn man auch arbeiten will. Aber doch nicht zusätzlich zum Elterngeld. Und rein rechtlich hast du ohne job auch keine Elternzeit


Felica

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Ganz simpel. In den 6 Wochen vor Geburt bekommst du Mutterschaftsgeld vom AG und von der KK. Ab Geburt bis Ende des Vertrages vom AG und von der KK. Sobald dein Vertrag endet, bekommst du Mutterschaftsgeld in Höhe Krankengeld nur noch von der KK. Dazu musst du dich aber 3 Monate vor Ende des Vertraged beim AA als arbeitssuchend melden und dann auch arbeitslos. Endet das Mutterschaftsgeld, dann bekommst du EG. Längstens bei Basis-EG bis zum ersten Geburtstag. Ausser du bist alleinerziehend, dann 2 Monate länger. Über das EG wärst du dann auch weiterhin krankenversichert. Endet das EG, endet auch die Krankenversicherung. Da du dich nicht in EZ begindest, mangels AG, sondern Gausfrau bist. Ohne Snspruch auf EZ hast du auch keinen Abspruch auf beitragsfrei Krankenversicherung. Es wäre also zu überlegen, ob du nicht EG plus wählst wegen der KV. Damit würdest du doppelt so lange EG bekommen, aber monatlich nur die Hälfte. Bist du verheiratet und dein Mann zahlt in die gesetzliche KV ein, könntest du dich stattdessen auch über ihn versichern wenn das EG endet. Alternativ kümmerst du dich frühzeitig um einen betreuungsplatz und suchst dir zum Ende des EG einen neuen Arbeitsplatz. Sollte das dann noch nicht geklappt haben, kannst du auch ALG1 beziehen. Aber nur in dem Umfang in dem dein Kind betreut ist. Und erst nach dem EG.


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