Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit in Großbritannien, Arbeitsvertrag in Deutschland, Elterngeld?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit in Großbritannien, Arbeitsvertrag in Deutschland, Elterngeld?

anna.231

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin seit 5 1/2 Jahren sozialversicherungspflichtig unbefristet in Deutschland angestellt und habe auch hier meinen Hauptwohnsitz. Derzeit wohne ich wegen meines kranken Vaters wieder bei meinen Eltern (in Deutschland) und bin auch dort gemeldet. Nun kommt voraussichtlich Ende September unser erstes Kind zur Welt, mein Partner lebt und arbeitet schon lange selbstständig in Großbritannien. Um sein Einkommen nicht auch zu verlieren während ich in Elternzeit bin, würden wir einen Großteil der ersten 14 Lebensmonate des Kindes in Großbritannien verbringen. Ist es tatsächlich so, wie mir bislang von vielen Seiten suggeriert wurde, dass ich dadurch meinen kompletten Elterngeldanspruch verliere? Ich werde vermutlich viel Hin- und Herpendeln, um auch mit meinen Eltern viel Zeit zu verbringen. Ob ich dadurch tatsächlich mehr als 180 Tage im Jahr -so wie gefordert- in Deutschland sein werde bezweifle ich jedoch. Meinen Wohnsitz hier würde ich dennoch in jedem Fall behalten, schließlich habe ich noch meinen Arbeitsvertrag hier und es kann gut sein, dass wir später hierhin zurückkehren. Außerdem möchte ich auch meinen privaten deutschen Versicherungsschutz nicht verlieren und die U-Untersuchungen des Kindes ebenfalls in Deutschland wahrnehmen. Ob dann nach Ablauf meiner Elternzeit unser Lebensmittelpunkt in DE oder GB sein wird hängt auch von Unwägbarkeiten wie dem Brexit etc ab.. Mir ist trotz langer Recherche immer noch nicht klar, wie ein solcher Fall gehandhabt wird. Wie "geprüft" wird, wo denn nun tatsächlich der Lebensmittelpunkt ist. Ob die 180 Tage, welche man sich in DE aufhalten muss, sich auf das Kalenderjahr oder auf den Zeitraum des Elterngeldbezuges beziehen. Ob die Tatsache, dass Großbritannien derzeit noch "wie EU" gehandhabt wird, eine Rolle spielt. Und ob es einen Einfluss hat, dass mein Partner und ich nicht verheiratet sind und auch bislang nicht denselben Wohnsitz haben. Vielleicht können Sie ein wenig Licht ins Dunkle bringen? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Trotz Brexit läuft es laut Ministerium bis Ende 2020 mit dem EG weiter (https://familienportal.de/familienportal/nach-dem-brexit--informationen-zu-den-familienleistungen/146406) 2. Entscheidend ist der Wohnort des Kindes, wenn das GB ist, müssen Sie klären, ob es dort vergleichbares gibt. Laut Richtlinien ist GB hier vorrangig. In D kann ggf. der Unterschiedsbetrag geltend gemacht werden. Liebe Grüße NB


Dojii

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Da UK aktuell im Elterngeld noch künstlich gehandhabt wird, als würden sie in der EU verbleiben, greifen auch noch alle Sonderregelungen bzgl. EU-Ausland. Wenn das Kind im EU-Ausland wohnt, die Mutter in Deutschland arbeitet und der Vater im EU-Ausland arbeitet, dann ist laut Tabelle in den Richtlinien zum Elterngeld erst einmal das EU-Ausland zuständig. Du müsstest also erst einmal im UK einen Antrag auf die dort vergleichbare Familienleistung stellen. Lehnen die ab oder zahlen weniger als du in Deutschland bekommen würdest, zahlt Deutschland die Differenz an dich. Zahlen die mehr, bekommst du aus Deutschland nichts mehr. Es kommt also tatsächlich eher darauf an, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat und nicht du. Mehr findest du in den Richtlinien zum Elterngeld auf Seite 323 und drum herum. https://www.bmfsfj.de/blob/119692/2016cf6829d3b0cc500a0c5de51e9a05/richtlinien-elterngeld-plus-data.pdf


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