Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld - Auszahlung von Überstunden während der väterlichen Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld - Auszahlung von Überstunden während der väterlichen Elternzeit

Issi123

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Guten Tag, ich habe eine Frage zu Elternzeit, Elterngeld und der Auszahlung von Überstunden. Die Mutter des Kindes nimmt die überwiegende Elternzeit, der Vater des Kindes nimmt nur die zwei "Vätermonate" - einen Vatermonat nimmt er sofort nach Geburt des KIndes und einen anderen Vatermonat will er später nehmen. Der Vater des Kindes hat ca. 200 Überstunden angehäuft aufgrund seiner Mehrarbeit vor Geburt des Kindes (weil er ja einen Monat Fehlzeit quasi weitgehend "vorgearbeitet" hat). Die Überstunden hat er sich seinerzeit nicht auszahlen lassen, sondern würde sie gerne nach Geburt des Kindes als Zeitausgleich nehmen, wenn es arbeitsmäßig passt. Nun hat der Arbeitgeber aber vor - weil die Überstunden so viele geworden sind - einen Teil davon auszuzahlen. Die Auszahlung ist seitens Arbeitgeber zeitlich beabsichtigt genau in dem Monat der Geburt des Kindes erfolgen. Dann läge die Auszahlung auch genau in dem Monat, in dem der Vater seinen ersten "Vatermonat" der Elternzeit hat - also genau in dem Monat, in dem er Elterngeld bezieht. Nun habe ich erfahren, dass es passieren kann, dass eine Auszahlung von Überstunden dazu führen kann, dass das Elterngeld für den betreffenden Monat dem Vater entsprechend gekürt wird. Stimmt das? Wenn ja, stimmt das auch dann, wenn die Überstunden, die ausgezahlt werden sollen, ja in der Vergangenheit "erarbeitet" wurden? Stimmt das auch, wenn die Überstunden nicht andauernd (nicht regelmäßig) anfallen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Steht im Vertrag etwas zu der Ausbezahlung/ abbummelung von Überstunden/ Mehrarbeit? Ansonsten ist die Auszahlung üblich. 2. Es kommt darauf an, als was der Ag die Zahlung deklariert. Lohn wird berücksichtigt, Einmalzahlungen nicht Liebe Grüße NB


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