CHRISL1981
Liebe Frau Bader, ich bin im 2. Jahr Elternzeit, bekomme kein Elterngeld mehr, sondern arbeite 30 h/Woche wieder bei meinem Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit. Sind regelmäßige Überstunden in der Elternzeit für mich zulässig oder falle ich dann quasi automatisch aus der Elternzeitregelung raus? Bei meinem Arbeitgeber kann ich Überstunden, die über ein gewisses Spielraum-Kontingent hinausgehen, entweder auf ein separates Überstunden Konto packen oder mir ausgezahlen lassen. Ist eine Auszahlung in irgendeiner Weise kritisch zu sehen, wenn ich ja sowieso kein Elterngeld mehr beziehe? Danke für Ihre Antwort und viele Grüße!
Hasllo, Sie dürfen keine Überstunden machen - sonst sind Sie nicht mehr in EZ Liebe Grüße NB
mellomania
wenn das mal vorkommt dass du länger bleibst ist das ok aber so regelmäßig wie bei dir ist das nicht ok. du darfst nur 30 h. mehr geht nicht.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich habe da mal eine frage. Ich bin noch im Erziehungsurlaub,und arbeite aber auf 400 € von Oktober und November fehlt mir Gehalt von den Überstunden die ich gemacht habe. Seit mitte November bin ich immer am Telefonieren,wann denn das Gelt kommt,immer hieß es ich kümmere mich drum,nun reichte es mir mitte Februar weil das Gel ...
Hallo Frau Bader, ich bin im 2. Jahr Elternzeit und möchte wg. dem schlechten Klima nicht mehr zu meinem alten AG zurück. Ich habe allerdings noch sehr viel Resturlaub (22 Tg) und auch Überstunden. Was passiert damit, wenn ich kündige? Verfällt das oder muß mir der AG das auszahlen? Vielen Dank!!!
Moin Frau Bader, es heißt immer man darf in Elternzeit nicht länger als 30h die Woche arbeiten. Wie sieht das bei einem 30h Vertrag mit gelegendlichen Überstunden aus? Werden die 30h dan auf den Monat umgelegt und man muß diese abfeiern? Oder sind Überstunden in einem bestimmten Rahmen erlaubt? (Wenn Ja in welchem Umfang). Oder muß man dem Chef ...
Hallo Frau Bader, ich werde nach dem Mutterschutz direkt wieder Teilzeit in Elternzeit für 20 Stunden pro Woche arbeiten gehen, was auch vertraglich mit meinem Arbeitgeber festgehalten wird. Da meine Arbeit sehr flexibel sein wird und es viele Zeiten und Tage gibt, wo ich auch mehr arbeiten müsste, wurde mir angeboten, alle Mehrstunden auch a ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich plane für mein Kind 3 Jahre Elternzeit zu nehmen. Davon möchte ich 18 Monate in Vollzeit zu Hause bleiben und mein Elterngeld in dieser Zeit bezeihen und die restlichen 18 Monate wieder 30 h die Woche arbeiten gehen. Zu Spitzenzeiten kann es aber auch mal vorkommen, dass ich mal paar Überstunden in der Woche machen m ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin noch in Elternzeit bis 13.06.16. Elterngeld habe ich nur für ein Jahr beantragt. Also ich bekomme im Mai mein letztes Elterngeld. Mit meinen AG habe ich aber eine elternzeit von insgesamt 2 Jahren vereinbart, einfach um wegen der Stunden flexibler zu sein und auch wegen des Kündigungsschutzes! Nun meine Frage. E ...
Guten Tag Frau Bader, Mein Sohn wird demnächstst 1 Jahr alt und fange an 4 Std. täglich zu arbeiten. Ich plane mein Kind weiterhin zu stillen. Kann der AG mich zu Überstunden zwingen? Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen. Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber vor Eintritt meiner Schwangerschaft regelmäßig Überstunden gemacht (20 - 30 Stunden pro Monat) , welche monatlich ausbezahlt wurden. Nun darf ich aufgrund der Schwangerschaft nach dem Beschäftigungsverbot laut Mutterschutzgesetz keine Überstunden mehr leisten, was zu finanziellen Einbuße ...