Krissi22
Hallo Frau Bader Ich habe eine Problem und zwar ich bin derzeit in Elternzeit und wollte nun meine Überstunden auszahlen lassen die ich noch habe wir reden hier von 89,5h plus 7 Tage Urlaub. Nun habe ich ein Schreiben erhalten das ich derzeit nicht arbeite das AV ruht und somit keine Überstunden ausgezahlt werden können. Mein AG möchte das ich meine Überstunden und meine Rest Urlaubstage absetze nach der Elternzeit mit der Aussage das ich somit mehr Zeit für mein Kind habe. Ist das denn rechtens? Kann er mir wirklich die Auszahlung meiner Überstunden verwehren?
Hallo, 1. Es kommt darauf an, was zu den Überstunden im Vertrag steht. Urlaub wird nur bei Beendigung des Vertarges ausgezahlt. 2. Der Arbeitsvertrag ruht, da erfolgt keine Auszahlung. Liebe Grüße NB
misses-cat
Überstunden weiß ich nicht aber Urlaub kann er dir die Auszahlung verweigern
Krissi22
Zwecks dem Urlaub ist mir auch nicht wichtig. Mir geht's hier rein um meine Überstunden. Im Amt meine die Dame von der Elterngeldstelle es würde gehen aber nur als Einmalzahlung. Aber sie sagte auch dazu das sie sich nicht sicher ist.
Suomi
Urlaub kann nicht ausbezahlt werden, weil der zum einen der Erholung dient und man den nehmen muss (Ausnahme Kündigung und man kann ihn nicht mehr nehmen) und zum anderen ruht Dein AV. Ebenso die Überstunden. Dein AV ruht und rechtlich muss er Dir die Überstunden nicht auszahlen.
Soie
Was steht den im Arbeitsvertrag zum Thema Überstunden? Freizeitausgleich oder Auszahlung?
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