Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bemessungszeitraum Elterngeld 2. Kind bei Photovoltaik-Anlage und GbR

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Bemessungszeitraum Elterngeld 2. Kind bei Photovoltaik-Anlage und GbR

Carrie_K

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Liebe Frau Bader, unser 1. Kind wurde im April 2020 geboren. Zuvor habe ich ausschließlich Einkommen aus nicht-selbstständiger Tätigkeit erhalten. Mein Mutterschutz ging direkt in den Bezug von Basiselterngeld über. Dies beziehe ich noch bis April 2021. Meine Elternzeit geht insgesamt 2 Jahre, also bis April 2022. Vergangenen November haben mein Mann und ich ein Haus mit Photovoltaik-Anlage gekauft, direkt eine GbR gegründet und sind somit zusätzlich selbstständig. Nach langem bürokratischem Hin und Her erhalten wir unsere erste Einspeisevergütung und damit Einkünfte aus der GbR allerdings erst im kommenden Monat (März 2021). Nun wünschen wir uns sehr zeitnah ein 2. Kind, das ggf. noch 2021 zur Welt kommt. Wie verhält es sich nun mit dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld für das zweite Kind, wenn die erste offizielle Einnahme aus der Selbstständigkeit im Geburtsjahr des Kindes, also in 2021 und nicht schon im Jahr davor, erfolgt? Danke für eine Rückmeldung und viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Selbständigkeit muss im Bemessungszeitraum nach § 2b BEEG, also in den letzten 12 Mo. vorliegen. Monate mit EG und MG können ausgeklammet werden. Liebe Grüße NB


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