Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld 2. Kind "Elterngeldtrick"

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld 2. Kind "Elterngeldtrick"

s4s4

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin frisch schwanger mit dem zweitem Kind, ET 01.02.2025. Nun habe ich eine Frage bzgl. des möglichen Elterngeldes, ganz knapp könnte ich denke ich den so genannten "Elterngeldtrick" anwenden. Vorab zur Info: Ich bin Angestellte und derzeit noch in Elternzeit. 1. Kind 07/22 geboren, Mutterschaftsleistungen und anschließend Elterngeld Plus bis 04/24 erhalten. In 11/23 habe ich ein Kleingewerbe angemeldet und auch geringfügig Gewinn erzielt.  Muss ich nun etwas beachten, um das gleiche Elterngeld bei Kind 2 zu erhalten wie bei Kind 1?  Ich habe es so verstanden, dass man den Bemessungszeitraum verschieben kann wenn man selbstständig war und gleichzeitig Mutterschaftsleistungen oder Elterngeld erhalten hat.  Hieße in meinem Fall: - Mutterschaftsleistungen Kind 2 ab Ende 12/24 (und/oder Elterngeld Kind 1 bis 04/24?) --> 2024 wird ausgeklammert  - Elterngeld Kind 1 in 2023 --> 2023 wird ausgeklammert - Elterngeld in den ersten 14 Monaten v. Kind 1 09-12/22 und Mutterschaftsgeld 05-09/22 --> ausgeklammert Habe ich das richtig verstanden? Außerdem habe ich etwas gelesen von "im Durschnitt bei Mischeinkünften Gewinn von max. 35€ im Monat", bezieht sich das auf diesen Fall des Ausklammerns? Sollte ich daher schauen in diesem Jahr nicht über den Durschnittswert an Gewinn von 35€ zu kommen, um 23/24 ausklammern zu können? Oder ist ausklammern unabhängig von meinem erzielten Gewinn möglich und dieser Wert bezieht sich auf etwas anderes? Es geht um viel Geld für mich, da würde ich lieber jetzt nichts mehr mit der Selbständigkeit einnehmen, wenn ich damit das zukünftige Elterngeld beeinflussen könnte...    Vielen Dank dass sie hier Fragen beantworten Freundliche Grüße


Neverland

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Da du sicherlich Einkommen durch die Selbstständigkeit hast, ist doch alles easy. Sonst am besten Infos bei dem jenigen einholen, der dir zu diesem "Trick" geraten hat. Der ist doch der Experte dafür. We wird es dir bestimmt beantworten können.  Fr. Bader hat hier inzwischen öfters drauf hingewiesen, daß sie sich an solchen Machenschaften nicht beteiligen möchte. Fraglich also ob du eine Auskunft bekommst. 


WonderWoman

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frau bader reagiert zu recht sehr empfindlich auf das wort "trick" denn das klingt nach illegal oder zumindest nur halblegal. wenn du tatsächlich und ernsthaft ein gewerbe betreibst ist das kein "trick" sondern angewandtes recht. und nur danach sollte man eine*n jurist*in auch fragen.


s4s4

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Oh, ich habe nicht vor zu tricksen, habe es extra in Anführungszeichen geschrieben, da ich unter diesem Begriff die Fragestellung bzgl. verschieben des Bemessungszeitraum immer gut gefunden habe... Da es aber scheinbar etwas kompliziert ist wollte ich nur nachfragen ob ich es richtig verstanden habe und in meinem Fall die Ausklammerung etwas bringen würde. Sie Selbstständigkeit habe ich vor der Schwangerschaft mit ernsthaften Absichten begonnen, werde hier aber nicht so viel einnehmen wie in meinem Angestellten Job.


annarick

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Du solltest deine Frage neu stellen ohne das Wort "Elterngeldtrick" im Titel. Ich bin nicht sicher, ob Frau Bader es überhaupt liest.


s4s4

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Okay danke, das mache ich


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