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Mutter-Kind-Einrichtung ja mit großem Aber.

Thema: Mutter-Kind-Einrichtung ja mit großem Aber.

Hallo ihr Lieben, da ich befürchte, dass das im ursprünglichen Beitrag untergeht, erstelle ich einen neuen. Ich hatte den Termin mit Sozial- und Jugendamt sowie meiner Bezugsperson vom ambulant betreuten Wohnen. Man bleibt bei dem Standpunkt, dass eine Mutter-Kind-Einrichtung unumgänglich ist. Es muss aber eine mit dem Schwerpunkt elterliche Psyche sein. Als ich fragte, ob eine Einrichtung ohne diesen Schwerpunkt nicht ausreicht, wenn da ich regelmäßig Termine bei meiner Psychologin und Psychiaterin habe, wurde das verneint. Ebenso meine Überlegung, zu Hause zu bleiben und eine Familienhilfe in Anspruch zu nehmen. Die Kapazitäten reichen nur für zwei Besuche pro Woche und das sei nicht ausreichend. Nun ist es so, dass es in meiner Stadt eine Einrichtung mit diesem Schwerpunkt gibt. Allerdings gibt das Jugendamt hierfür seine Zustimmung nicht. Das ist wohl seit 15 Jahren schon so und soll politische oder persönliche Gründe haben. Andere Jugendämter aus dem Umkreis befürworten diese Einrichtung jedoch. Ich finde das gemein. Hier habe ich mein soziales Umfeld, mein Hilfenetzwerk, meine Ärzte. Hier ist gewährleistet, dass ich meinen großen Sohn regelmäßig sehe und der Papa vom Babyjungen das Baby regelmäßig sieht.  Wenn ich in meiner Wohnung bleibe, kommt anfangs ja die Hebamme, eine Familienhilfe käme zweimal pro Woche, ich habe meine gesetzliche Betreuerin und meine Betreuerin vom ambulant betreuten Wohnen. Meine Mama ist auch der Meinung, dass ich gegen die Entscheidung vom Jugendamt Einspruch einlegen soll und ansonsten in meiner Wohnung bleibe. Ich würde ja in eine Einrichtung gehen, aber in meiner Stadt. Ein Umzug in eine andere Stadt würde alles komplizierter machen. Sicher, mein großer Sohn würde sich schon daran gewöhnen, dass er beim Papa wohnt und mich nur noch an den Wochenenden sieht, doch ich befürchte, dass das trotzdem was mit seiner Psyche macht. Ich bin hin und her gerissen und traurig und auch wütend.

von Shortys_Happy_Huch am 14.04.2024, 20:18



Antwort auf Beitrag von Shortys_Happy_Huch

Hast du einen Platz in der Einrichtung bei dir in der Stadt schriftlich beantragt? Oder wurde die "nur" mündlich gesagt, dass das Jugendamt da nicht zustimmt? Falls es noch nichts schriftliches gab, mach dies. Und falls deine gesetzliche Betreuerin und deine Bezugsperson im ABW dahinter stehen, am besten auch mit zusätzlicher Stellungnahme von diesen. Würde ich auf jeden Fall vor einer Ablehnung machen! In einer Mutter Kind Einrichtung ist halt immer jemand da, die Familienhilfe/ABW sind ja nur mal ne Stunde oder zwei da. Und mit Sicherheit gerade dann nicht da, wenn's anstrengend mit dem Kind/den Kindern wird....

von antia am 15.04.2024, 09:43



Antwort auf Beitrag von antia

Bei dem Termin mit Jugend- und Sozialamt wurde gesagt, dass das Jugendamt einer Belegung in dieser Einrichtung nicht zustimmt.  Vor ein paar Wochen gab es ein Telefonat zwischen meiner Bezugsperson vom ABW und besagter Einrichtung und da hieß es auch schon, dass das Jugendamt da nicht mitmacht. Bisher erfolgte nichts Schriftliches in der Richtung. Morgen habe ich einen Termin bei meiner Psychologin und übermorgen kommen meine Bezugsperson vom ABW und meine gesetzliche Betreuerin zu mir nach Hause. Da spreche ich das jeweils an. Meine gesetzliche Betreuerin ist auch eine Anwältin für Familienrecht. Meine Bezugsperson vom ABW sagte, dass es nichts bringt, Widerspruch gegen eine Entscheidung des Jugendamtes einzulegen. Ich bin ja bereit, in eine Einrichtung zu gehen, auf lange Sicht ist das eine Investition in meine und die in die Zukunft meiner Kinder.  An wen richte ich den schriftlichen Antrag?

von Shortys_Happy_Huch am 15.04.2024, 10:56



Antwort auf Beitrag von Shortys_Happy_Huch

Jugendämter sind oft genug mehr eine Geißel für Familien als eine Hilfe.  Da wird viel von dem Wohl der Kinder geschwafelt, aber gehandelt wird nach Gutdünken und den Geldern, die man gerade übrig hat. Ich habe da schon einiges mitbekommen und traue Jugendämtern in etwa so weit, wie ich das Gebäude werfen kann. Wenn Deine gesetzliche Betreuerin Anwältin für Familienrecht ist, hast Du doch beste Voraussetzungen. Die würde ich beauftragen, Einspruch zu erheben und zu verlangen, dass für DEIN Wohl entschieden wird und nicht für die Befindlichkeiten des Jugendamtes bezüglich der Einrichtung an Deinem Wohnort. Ein Gericht einzuschalten ist oft die einzige Möglichkeit, den spinnerten Ideen von Jugendämtern Einhalt zu gebieten. Da sollte man nicht zögern und glauben, es ginge irgendwie anders. Was gibt dem Jugendamt an Deinem Wohnort das Recht, selbstherrlich zu entscheiden, dass ihnen diese Einrichtung nicht passt, wenn umliegende Ämter sie für passend halten? Ich glaube nicht, dass ein Gericht denen zustimmen wird, es sei denn, die stecken auch mit unter deren Decke, aber das ist zum Glück meistens nicht so. Außerdem signalisierst Du die ganze Zeit Kompromissbereitschaft, während die schlicht auf ihre merkwürdige Weigerung beharren. Du machst so vor Gericht den bessseren Eindruck.

von kea2 am 16.04.2024, 07:51



Antwort auf Beitrag von kea2

Hallo @kea2: Vielen Dank auch für deine Nachricht. Die ist genau das, was ich jetzt gebraucht habe. Ich könnte lange nicht einschlafen, weil mein Gedankenkarussell sich in der vergangenen Nacht so sehr gedreht hat. Deine Worte treffen es auf den Punkt. Dankeschön. Heute habe ich einen Termin bei meiner Psychologin und morgen unter anderem mit meiner gesetzlichen Betreuerin. Ich bin gespannt und schreibe hier, was es Neues gibt.

von Shortys_Happy_Huch am 16.04.2024, 08:53



Antwort auf Beitrag von Shortys_Happy_Huch

Was ist denn der Grund, dass das Jugendamt jener Einrichtung nicht zustimmen würde? Einfach so? Seltsam. Ich denke auch, dass ein Umfeld, dass so stabil wie möglich ist, für Dich - und damit für das Baby! - am hilfreichsten ist (es hört sich jedenfalls für mich nach dem hier geschriebenen nicht so an, als ob Du ein problematisches Umfeld hast;-). Und außerdem geht es ja auch um das Kindeswohl Deines großen Sohnes, und auch da ist doch eine räumliche Nähe, die Treffen erlaubt, hilfreich. Ich finde, Du hast ganz viele Argumente dafür, in Deiner Stadt zu bleiben. Viel Glück!

von zweizwerge am 16.04.2024, 09:14



Antwort auf Beitrag von zweizwerge

Die Gründe sind politischen und eventuell persönlichen Ursprungs, seit 15 Jahren. Das wurde mir gesagt, unter anderem vom Mitarbeiter des Jugendamtes, bei dem ich den Termin hatte.  Ich habe noch gut 20 Wochen, bis mein zweiter Sohn auf die Welt kommt. Das klingt viel, doch die letzten Wochen vergingen gefühlt wie im Flug. Es sind Dinge zu klären, Entscheidungen zu treffen und Veränderungen in Angriff zu nehmen. Ich komme aktuell nur schwer zur Ruhe und dazu, die Schwangerschaft zu genießen. Das tut weder mir noch dem Baby gut und macht mich traurig. Wäre es mein erstes Kind, dann wäre das was anderes, aber ich habe einen großen Sohn und wir sind nun mal nicht im Tierreich, wo das größere Jungtier auf sich gestellt ist, sobald sich ein weiteres ankündigt. 🙈

von Shortys_Happy_Huch am 16.04.2024, 09:24