Pascal06
Ich bekomme ein Kind und habe schon den vaterschaftannerkennung mit Zustimmung der Mutter unterschreiben. Leider kurz vor der Geburt haben wir uns getrennt und sie (die Mutter) verweigert jetzt meine Unterschrift der Geburturkunde( meine Tochter ist geboren anfang April). Wie kann ich vorgehen? Ich will meinen Name als Vater auf der Geburturkunde habe und natürlich alle Rechte und Pflichten.
Hallo, Vaterschaftsklage. Liebe Grüße NB
cube
Du kannst beim Familiengericht eine Klage auf Anerkennung der Vaterschaft einreichen. Sobald diese dann gerichtlich festgestellt wurde, wirst du als Vater eingetragen.
Tini_79
Das geht in Deutschland? Die Vaterschaftsanerkennung wird doch u.a. vor der Geburt gemacht, damit dann die Geburtsurkunde entsprechend ausgestellt werden kann. Dann muss die Mutter doch beim Standesamt (oder wer das in eurem Fall macht) lügen?
desireekk
Hat die Mutter der Vaterschaftsanerkennung zugestimmt? DAS muss nach deiner Vaterschaftsanerkennung nämlich auch noch erfolgen. Hast Du über alles jeweils eine Urkunde bekommen? Dann würde ich mich ans Standesamt wenden. Gruss D
cube
Es gibt Mütter, die können oder wollen den Vater nicht angeben. Es gibt dann zwar auch keinen Unterhalt, aber eben auch erst mal kein gemeinsames Sorgerecht. Sie braucht ja nur sagen "Vater unbekannt". Und dann bleibt dem Vater eben nur der Gang zum Familiengericht, um eine Anerkennung und Eintragung zu erstreiten.
Pascal06
Wir sind in Deutschland aber keine Deutsche Staatsangehörigkeit.Der Vaterschaftannerkemnung ist vor der Geburt unterschrieben worden mit zustimmung der Mutter.ich habe sogar ein Exemplar bei mir. Das Problem ist dass wir uns getrennt habe vor der Geburt und sie hatte mich überall blockiert und nicht informiert ob sie entbindet hat. Ich vermute nur dass meine Tochter schon geboren ist da der entbindungstermin anfang April war.ich habe weder ein Brief noch einen Anruf erhalten um die Geburtsurkunde meine Tochter zu unterschreiben.
Tini_79
In Deutschland wird die Geburtsurkunde nicht von den Eltern unterschrieben. Und wenn die Vaterschaftsanerkennung erfolgt ist (wie du ja sagst), dann hat die Mutter bereits zugestimmt und muss zu diesem Punkt gar nicht mehr einwilligen. Ich würde mich mit der Vaterschaftsanerkennung an das Jugendamt im Wohnort der Mutter wenden.
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