Andre091079
Meine Tochter ist am 03.05.2018 geboren. Ich war dann ab dem 03.05.18 bis 03.06.18 in Elternzeit. Darf der Arbeitgeber mir Urlaubstage kürzen?
Hallo, ein Kalendermonat geht vom ersten bis zum letzten. Bei Ihnen darf also nichts gekürzt werden. Liebe Grüße NB
HeyDu!
Gar nicht. Weder der Mai 18, noch der Juni 18 ist ein voller EZ Monat. § 17 I BEEG... Wobei mich das bzgl. nachträglicher Mutterschutzzeit irritiert. Hast Du dich im Jahr vertippt? Mai 18 bis Juni 19? Dann würde der Jahresanspruch 2019 für Jan. 19 bis Mai 19 gekürzt. Wann endete der Mutterschutz? 8 Wochen oder 12 Wochen Mutterschutz gehabt? Am 28.06.18 ? Dann Kürzung Jahresanspruch 2018 ab Juli 18 bis Dez. 18. Er kann kürzen bedeutet übrigens der AG muss Dir schon mitteilen, dass er davon Gebrauch gemacht hat ;-)
HeyDu!
Im ersten Satz steckt der Detailteufel, entschuldige. Es muss heißen voller Kalendermonat.
-Talia-
HeyDu, Andre ist wohl der Vater und hatte keinen nachgeburtlichen Mutterschutz. ;) Andre, wenn deine Tochter am 01.05. geboren wäre und du ez vom 01.05. bis 31.05. genommen hättest, hätte dein AG kürzen KÖNNEN. So aber nicht. Sobald du nur einen Tag im Kalendermonat arbeitest, darf er nicht kürzen.
Andre091079
Hallo zusammen. Erstmal vielen lieben Dank für die hilfreichen Antworten. Und ja, ich bin der Vater der kleinen ;). Da hätte ich noch ne Frage. Zählt das auch für Urlaubsgeld? Darf der AG mir das Urlaubsgeld anteilig kürzen? In meinem Arbeitsvertrag ist dies bezüglich nichts festgelegt, bzw. ist nur der Ausbildungsbertrag gewesen. Danke und Grüße Andre
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