Delly
Hallo Frau Bader, durch ein großes Missverständnis hat mein Mann seine zwei Monate Elternzeit nicht bei der Elterngeldstelle, sondern nur beim Arbeitgeber beantragt und statt den Lebensmonaten unseres Kindes den normalen Kalendermonat angegeben. Unser Kind ist am 14.09.2015 geboren. Die Elternzeit wurde vom Arbeitgeber für die Zeiträume 01.01.-31.01.2016 und 01.04.-30.04.2016 genehmigt. Nachdem mein Mann jetzt den ganzen Januar unser Kind Zuhause betreut hat, haben wir uns nach seinem Gehalt von 65% erkundigt, das natürlich ausgeblieben ist. Unsere Frage: Ist es jetzt trotzdem noch möglich rückwirkend die 65% von der Elterngeldstelle für diesen Monat zu erhalten? Liebe Grüße, Delly
Hallo, den Antrag stellt man in der Tat beim AG, nur das EG beantragt man bei der EG-Stelle. Dann aber entsprechend dem Geburtstag, also hier ab jeweils 14. EG bekommt man nur, wenn es mind 2 Auszahlungsbeträge sind. Liebe Grüße NB
Delly
Was meinen Sie mit den zwei Auszahlungsbeträgen?
Mitglied inaktiv
Euer Problem ist, ihr habt keinen Lebensmonat. IMO gäbe es da nur einen Weg das evtl noch "geradezubiegen" - ohne zu großen finaziellen Einbußen: 1. AG fragen ob er die Elternzeit an die Lebensmonate anpasst, also vom 14.01 - 13.02 und dann vom 14.04- 13.05. Damit hätte dein Mann die vorausgesetzten 2 Lebensmonate. 2. AG fragen ob man entweder unbezahlte Elternzeit für die fälschlichen Tage 1.01-13.01 nehmen kann (dann gibt es dafür aber kein geld) oder ob man bezahlte Urlaubstage nehmen kann nachträglich. Vielleicht ist ja sogar noch Resturlaub von 2015 da, dann denn dafür nutzen. dabei gäbe es dann jetzt zumindestens ein halbes Monatsgehalt. 3. Antrag bei der Elterngeld einreichen und zwar SCHLEUNIGST !!! Rückwirkend geht bis zu 3 Monate, aber die Bearbeitung dauert. Manche Ämter sind schnell und man hat in 1 Woche den Bescheid, andere brauchen 3 Monate - und solange gibt es auch kein Geld von denen. Lasst ihr es so wie es jetzt ist, könnt ihr euch den Schreibkram bei der Elterngeldkasse sparen. da keine 2 Lebensmonate voll sind, müsstet ihr Geld - wenn ihr welches bekommt - an die zurückzahlen.
Mitglied inaktiv
Dein Mann muss zwei volle LEBENSmonate tatsächlich EG beantragen und EZ machen. Ansonsten bekommt ihr nichts bzw. Müsst (für deinen Mann) schon gezahlte Beiträge zurückzahlen. Die EZ im April solltet ihr dringend ändern, dann habt ihr wenigstens den Monat. Und dann mit der EG Stelle reden, was man mit dem verkorksten Januar machen kann. Vielleicht lassen die mit sich reden, dass er für den halben Monat Geld bekommt und nochmal irgendwann einen halben Monat macht. Ist nicht üblich, aber vielleicht lassen die sich auf was ein. Ansonsten muss er nochmal einen Monat irgendwann EZ machen. Wenn das finanziell nicht passt, dann notfalls mit Teilzeit damit ihr den April nicht zurückzahlen müsste. EG kann man ich glaube drei Monate rückwirkend beantragen. Da bin ich mir aber über die Dauer nicht sicher. LG Lilly
Sternenschnuppe
Da ist doch jede Frist abgelaufen. Der Februar beginnt Montag ! Elternzeit muss 8 Wochen eher gemeldet werden. Mein Rat : Beim AG von 14.04.-13.06. ändern und solange jetzt arbeiten. Über die Elterngeldstelle den Antrag für Januar zurückziehen weil falsch gestellt. Und beim AG versuchen Urlaub rückwirkend nachzureichen. Ich würde bei so einem Desaster lieber die beiden Monate zusammen nehmen. Mit mehr als 8 Wochen Lücke dazwischen erlischt zwisxhendrin der Kündigungsschutz. Wobei ein Monat Lücke dazwischen den Urlaub retten würde, also 1/12 davon. Nur für Monate in denen man voll in Elternzeit ist wird der Urlaub gestrichen. Dann habt ihr einen Monat Gehalt verloren, aber nicht das Elterngeld. Vielleicht lässt sich mit Urlaub noch was abfangen. Was ich nicht verstehe, auf den Elterngeldanträgen die ich kenne, steht mehrmals Lebensmonate für die es beantragt werden kann. Steht das da nicht mehr ?
Sternenschnuppe
Da steht überall Lebensmonat. http://www.elterngeld.net/hessen/ab_01_07_2015/Elterngeldantrag.pdf Hoffe er hat einen kulanten Arbeitgeber. Dann könnt ihr das noch drehen.
Mitglied inaktiv
Wenn der AG zustimmt muss man sich nicht an die 8 bzw 7 Wochen halten, das ist Kulanz. wenn der sein OK gibt kann er theoretisch von einem Tag in den nächsten in EZ gehen.
Sternenschnuppe
Das wäre die beste Lösung. Wäre halt schon Montag.
Delly
Vielen Dank ihr Lieben! Ist halt alles total doof gelaufen... werde am Montag die Elterngeldstelle anrufen und hören was die dazu sagen. Wir versuchen auf jeden Fall das Beste draus zu machen. Ganz liebe Grüße, Delly
Mitglied inaktiv
Das Problem ist soweit ich verstanden habe, dass sie noch gar kein EG beantragt hatten sondern nur EZ und das auch noch nicht so, dass man für diese Zeiten EG. Beantragen kann. LG Lilly
Delly
Ich habe heute morgen mit der Elterngeldstelle telefoniert und das Ergebnis ist folgendes: Mein Mann geht im Februar, wie zu Beginn geplant, ganz normal arbeiten. Da er dann vom 14.01.-31.01. zuhause war und vom 01.02.-13.02. voll arbeitet, ergibt das einen vollen Monat Teilzeit-Elternzeit. Das heißt er bekommt im Februar sein volles Gehalt und für den halben Januar 50% von den 67% des Monatsgehalts. Die erste Januarhälfte versucht er jetzt rückwirkend auf Urlaub bzw. unbezahlten Urlaub zu setzten, je nachdem was sein Arbeitgeber zustimmt. Den zweiten Monat der Elternzeit verschieben wir, sodass er mit dem Lebensmonat unseres Kindes übereinstimmt. Bei der Elterngeldstelle müssen wir jetzt also den Antrag auf Elterngeld, die 12 Gehaltsabrechnungen vor Geburt unseres Kindes und die abgeänderte Genehmigung des Arbeitgebers für die Elternzeit, einreichen. Wir sind echt froh über diese Lösung! LG, Delly
Ähnliche Fragen
Mein Mann hat vom 02.07 bis einsschließlich 01.09 Elternzeit genommen. Nun hat seine Firma ihm den Urlaub für 2 Monate anteilmäßig um 1/12 gekürzt. Also insgesammt 5 Tage. Ist dies rechtens? Schließlich sind ja der Juli und der September angefangen und der August nur ein voller Kalendermonat!? Muss der Arbeitgeber kürzen oder ist das eine "Kann" ...
Guten morgen, Wir bekommen voraussichtlich Ende Mai Nachwuchs. Kann man als Mann auch z.b. ab dem 10.06. unabhängig vom Geburtstermin bis Ende des 2ten Lebensmonats Elternzeit einreichen? Bzw sind Formulierungen wie "ab dem 10.06.21; jedoch spätestens zu Beginn des zweiten Lebensmonats (voraussichtlich...) bis zum Ende des zweiten Lebensmonats(vor ...
Guten Tag Frau Bader, meine Partnerin ist schwanger und noch verheiratet. die Scheidung ist am Gericht anhängig. Wir haben beim Familiengerecht meine Vaterschaft anerkennen lassen. Der Noch-Ehemann hat diesem zugestimmt. Nun ist es so, dass dies ja erst mit der Scheidung rechtskräftig wird. Allerdings möchte ich im Elternzeit gehen und ...
Hallo, ich bin Mama und bleibe in Elternzeit 3 ganze Jahre. Jetzt war unser Plan, dass ich in diesen 3 Jahren nochmal Schwanger werde. Bei der erste Schwangerschaft hatte ich von Anfang an Beschäftigungverbot. Meine frage ist jetzt, falls ich nochmal Schwanger werde, werde ich diese 9 Monate wieder mein ganzes Gehalt wie bei der erste Schwange ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen. Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...
Hallo, ich habe aktuell (2.4 bis 2.5) Elternzeit und Frage mich: Verlängern Feiertage die Elternzeit oder hat man hier einfach Pech und es bleibt beim angegeben Zeitraum? Danke vorab.
Guten Tag, mein Arbeitgeber mit Sitz in Berlin (ich bin in Bayern tätig) hat den Firmennamen (die postalische Adresse blieb gleich) geändert. Aus Versehen habe ich meinen Antrag auf Elternzeit an die "alte Firma" adressiert. Der Unterschied besteht nur in einem Wort, das im neuen Firmennamen nicht vorkommt. Der Brief wurde nicht zugestellt. ...
Guten Tag Frau Bader, Ich habe im Dezember 2023 mein erstes Kind bekommen und fange nun nächste Woche wieder an zu arbeiten. Teilzeit. Meine Elternzeit geht noch bis 31.12.2025. Es hat sich nun gezeigt, dass ich wieder schwanger bin. Also wollte ich nun, dass die Teilzeit befristet ist bis Ende meiner Elternzeit, damit ich diese frühzeitig zum ...
Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern? mit freund ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung nach elternzeit
- ALG I und Mutterschutzgeld
- Gehalt im Beschäaftigungsverbot
- Berechnung Mutterschaftslohn BV nach Lohnersatzleistung
- BV Minijob
- Bezahlung Resturlaub aus Beschäftigungsverbot
- Änderungsvertrag Elternzeit
- Berechnung Mutterschutzlohn bei erneuter Schwangerschaft während Elterngeld Plus
- Gerichtstermin im Mutterschutz als Polizeibeamtin
- Elternzeit