Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit Kalendermonat und Lebensmonat

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit Kalendermonat und Lebensmonat

Kolibri001

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Guten morgen, Wir bekommen voraussichtlich Ende Mai Nachwuchs. Kann man als Mann auch z.b. ab dem 10.06. unabhängig vom Geburtstermin bis Ende des 2ten Lebensmonats Elternzeit einreichen? Bzw sind Formulierungen wie "ab dem 10.06.21; jedoch spätestens zu Beginn des zweiten Lebensmonats (voraussichtlich...) bis zum Ende des zweiten Lebensmonats(voraussichtlich...)" gültig? So könnte man das Elterngeld ohne Abzüge für den 2ten Lebensmonat beantragen und hätte vollen Urlaubsanspruch inkl Juni? Sollte der 2te Lebensmonat vor dem 10.06. liegen würde man ja so formuliert schon eher in Elternzeit gehen? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er kann das bzgl. EZ so machen. Aber um EG zu bekommen, muss er mind 2 Lebensmonate beantragen. EG wird insgesamt in Lebensmonaten beantragt, man verschenkt also Geld, wenn man in der Zeit nur halbe EZ-Monate hat und die Voraussetzung für EG nicht erfüllt. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Er muss mind. 2 Lebensmonate nehmen, um Anspruch auf EG zu haben.


mellomania

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nein, er muss zwingend LEBENSmonate nehmen. ansonsten erhält er kein elterngeld


Mitglied inaktiv

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So ein wischiwaschi klappt doch nicht Man kann nur in Lebensmonaten nehmen für Elterngeld. Elternzeit kann man frei wählen, allerdings muss man sich für die ersten 24 Monate festlegen


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