Kolibri001
Guten morgen, Wir bekommen voraussichtlich Ende Mai Nachwuchs. Kann man als Mann auch z.b. ab dem 10.06. unabhängig vom Geburtstermin bis Ende des 2ten Lebensmonats Elternzeit einreichen? Bzw sind Formulierungen wie "ab dem 10.06.21; jedoch spätestens zu Beginn des zweiten Lebensmonats (voraussichtlich...) bis zum Ende des zweiten Lebensmonats(voraussichtlich...)" gültig? So könnte man das Elterngeld ohne Abzüge für den 2ten Lebensmonat beantragen und hätte vollen Urlaubsanspruch inkl Juni? Sollte der 2te Lebensmonat vor dem 10.06. liegen würde man ja so formuliert schon eher in Elternzeit gehen? Vielen Dank
Hallo, er kann das bzgl. EZ so machen. Aber um EG zu bekommen, muss er mind 2 Lebensmonate beantragen. EG wird insgesamt in Lebensmonaten beantragt, man verschenkt also Geld, wenn man in der Zeit nur halbe EZ-Monate hat und die Voraussetzung für EG nicht erfüllt. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Er muss mind. 2 Lebensmonate nehmen, um Anspruch auf EG zu haben.
mellomania
nein, er muss zwingend LEBENSmonate nehmen. ansonsten erhält er kein elterngeld
Mitglied inaktiv
So ein wischiwaschi klappt doch nicht Man kann nur in Lebensmonaten nehmen für Elterngeld. Elternzeit kann man frei wählen, allerdings muss man sich für die ersten 24 Monate festlegen
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