Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Voller Kalendermonat - Definition

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Voller Kalendermonat - Definition

Krümel006

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Das Recht sagt : § 17 BEEG (1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet. Nun meine Frage wie ist der Volle Kalendermonat definert? Vom 01.01.31.01 oder auch vom 16.01.-15.02?


SumSum076

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Kalendermonat meint zB den Mai, oder den November und die gehen vom ersten des Monats bis zum letzten des Monats, also zB 30.11 oder 31.05. Vom 16.01. bis zum 15.02 wäre zB ein Lebensmonat. Hast du nur vom 16.01. bis zum 15.02 Elternzeit, kann dir weder für Januar noch für Februar Urlaub abgezogen werden. Hast du nur vom 16.01. bis zum 15.03. Elternzeit, kann dir für Februar Urlaub abgezogen werden. Gruß Sabine


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