wunder16
Guten Tag, Ich bin im Moment noch in Elternzeit, die Elterngeld Zahlungen sind ausgelaufen, nun teilte mir meine Krankenkasse mit, dass ich deswegen kein Anrecht auf kinderkrankentage hätte. Ist dies korrekt? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, in der EZ gibt es keinen Anspruch auf Kinderkrankentage, die KK ruht und man hat keine Ansprüche. Man erfüllt ja auch die Voraussetzungen nicht, denn es entfällt ja auch kein Arbeitstag. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Ja klar, wenn du in EZ bist, hast du ja keinen Verdienstausfall wenn das Kind krank ist und du es betreust.
Tini_79
Du arbeitest nicht? Wo willst du denn die Tage geltend machen? Es gibt ja keinen Verdienstausfall, der ersetzt werden soll, oder?
3wildehühner
Du hast ja keinen Verdienstausfall. Wenn du jetzt selber krank wirst, erhältst du auch kein Krankengeld.
Mitglied inaktiv
Für welchen Zweck möchtest du Kinderkrankentage in Anspruch nehmen?
chrissicat
Arbeitest du während der Elternzeit?
wunder16
Ich arbeite natürlich Im öffentlichen Dienst darf man während der Elternzeit bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten Vielleicht kann Frau Bader was dazu sagen
Bone
Wenn du in der EZ in TZ arbeitest; dann ist das nicht korrekt. Es war dem Mitarbeiter sicherlich nicht klar, das du arbeitest.
Ally79
Wie bist du versichert und bei wem ist das Kind versichert?
MamavonMia123
Wenn du an den betreffenden Tagen durch deine TZ Arbeit Verdienstausfall hast, bekommst du auch das Kinderkrankengeld. Elternzeit oder nicht spielt da gar keine Rolle! Das Kind ist über dich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, korrekt?
chrissicat
Dass du arbeitest, ist nicht "natürlich". Möglicherweise fehlt der Krankenkasse diese Information auch? Es passiert schon mal, dass Meldungen nicht ankommen. Oder ist das Kind ggf. nicht gesetzlich versichert? Wenn du arbeitest und wegen der krankheitsbedingten Kinderbetreuung Verdienstausfall hast, hast du auch Anrecht auf KindKrank-Tage.
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