Snorry91
Guten Tag, Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit von meinem ersten Sohn und mein Mann und ich planen eine erneute Schwangerschaft. Vor der Elternzeit hatte ich einen Hauptarbeitgeber, bei dem ich Vollzeit gearbeitet habe und einen Minijob bei einem weiteren Arbeitgeber. Während der gesamten Elternzeit habe ich diesen Minijob weiter ausgeübt. Nun meine Frage: bei einer erneuten Schwangerschaft würde ich die laufende Elternzeit vorzeitig beenden, um in den Mutterschutz zu gehen. Bekomme ich dann von meinem Hauptarbeitgeber den vollen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wie bei der ersten Schwangerschaft (Vollzeitgehalt)? Oder habe ich ein Problem wegen des Minijobs, da ja die letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes zur Berechnung herangezogen werden? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Hallo, es lief ja schon vorher beides parallel, die Haupttätigkeit lebt dann wieder auf. Sie können ganz normal EG bekommen, wenn Sie die EZ am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden. Liebe Grüße NB
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