Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld: Definition Elternteil und Anerkennung Vaterschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld: Definition Elternteil und Anerkennung Vaterschaft

User-1719420638

Liebes Forum, mein Partner und ich überschreiten die maximale Einkommensgrenze für das Elterngeld. Ich möchte nach einem Jahr wieder arbeiten. Ich bin in  Überlegungen ob er die Vaterschaft nach einem oder zwei Jahren anerkennen soll. Wir sind nicht verheiratet oder leben nicht in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft.    Im Antrag des Elterngeledes wird immer  nur von Elternteil gesprochen. Meinem Verständnis wäre das nach dem BGB in unserem Fall erst dann der Fall wenn er die Vaterschaft anerkennen würde. Ein Bezug der Leistungen meinerseits wäre daher möglich da mein Einkommen unterhalb der Grenze liegt.    Ich bin mir den Konsquenzen hinsichtlich Erbschaft, Unterhaltsansprüche, Vaterschaft etc. bewusst.  Spricht etwas gegen dieses Vorgehen? Ist eine Anerkennung der Vaterschaft für die Antragseinreichung des Elterngeldes zwingend erforderlich? Wird das Elterngeld nach Anerkennung der Vaterschaft nach 2 Jahren zurück gefordert? Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und Erfahrungswerte   Vielen vielen Dank.     


Sternenschnuppe

Du fragst nicht wirklich eine Anwältin wie Du am besten betrügen kannst? Welch wundervoller Start für ein Kind.  Nicht einmal auf der Welt, schon wird es zum betrügen benutzt.  Oder landet monatelang im Heim wenn Dir was passiert. Rechtlich hat es ja wegen ein paar Euro keinen Vater die ersten Jahre.   


KielSprotte

Bitte sag, dass das ein schlechter Scherz ist....


Dojii

Wenn ihr gemeinsam lebt oder auch nur gemeinsam wirtschaftet ist es unerheblich, ob er die Vaterschaft (schon) anerkannt hat. Es genügt laut Elterngeldgesetz, dass ihr eine nichteheliche Lerbensgemeinschaft führt. Für diese muss man auch nicht zwangsläufig in der selben Wohnung leben.  Dann gilt für euch ausdrücklich und ausnahmslos die Einkommensgrenze für Paargemeinschaften. Das wurde im Elterngeldgesetz gezielt so umgesetzt, um genau die Fälle mit einzsuchließen, die du künstlich herstellen willst. Und da es sich beim BEEG um das spezifischere Gesetz handelt, sticht es das BGB aus.  Und ja, sollte sich später herausstellen, dass ihr betrogen habt, kann und wird natürlich das ganze Elterngeld zurückgefordert werden bis hin zur Anzeige wegen Betrugs. 


Cpt_Elli

Du willst Sozialleistungsbetrug begehen und fragst dazu eine Anwältin in einem öffentlichen Forum? Was soll die denn darauf antworten?  Die rechtliche Situation ist ohnehin klar, hat meine Vorrednerin erneut erläutert. Ob es auffällt, weiß ich nicht, aber  das Risiko einer Vorstrafe wegen Sozialleistungsbetrug würde ich nicht eingehen. Wenn ihr wirklich meint, auf das Geld angewiesen zu sein, dann schraubt an eurem ZVE. Dazu gibt es massenhaft Tipps im Netz oder ihr konsultiert einen Steuerberater. Ist immer noch Trickserei aber wenigstens legal.


suityourself

Also du fragst, wie ihr an noch mehr Geld kommen könnt, obwohl ihr ihr bereits so viel verdient, dass ihr kein EG benötigt? Puhhh.... also ganz unrechtlich: zum kotzen. Rein rechtlich: ihr begeht Sozialbetrug. Ihr lebt zusammen und daher wirtschaftet ihr auch zusammen. Gegen das Vorgehen spricht also nicht nur der Anstand, sondern auch, dass ihr betrügen würdet. 


Btby

Uah! Spricht etwas gegen das Vorgehen?  Ja, nennt sich Betrug und das von Leuten die genug Geld haben 


Tini_79

@Doji, nur aus Interesse:   Würde ein Elternteil mit einem neuen Partner zusammen sein, dann bekäme sie kein EG?  Frau trennt sich in der Schwangerschaft, kommt mit neuem Partner zusammen, wohnt von mir aus sogar mit dem - und bekommt kein EG, weil das Gesamteinkommen mit wem auch immer zu hoch ist? Woher weiß der Staat denn, welches Einkommen zu prüfen ist, wenn der Vater nicht bekannt ist? 


LebenskunstAE

Wie armselig ist diese Anfrage denn?  Ihr schwimmt im Geld und wollt noch Sozialleistungen ... Grüße von einer Alleinerziehenden ohne Unterhalt ....


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