Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Versteuerung Dienstwagen in der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Versteuerung Dienstwagen in der Elternzeit

Kornblume2016

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Sehr geehrte Frau Bader, angenommen ich darf meinen Dienstwagen ohne Kostenbeteiligung mit in die Elternzeit nehmen. Wie wird dieser in der Elternzeit versteuert? Besten Dank für eine kurze Info & freundliche Grüße, Kornblume2016


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, lesen Sie mal hier: https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/dienstwagen-weiternutzung-waehrend-der-elternzeit-bzw-des-mutterschafts-oder-krankengeldbezugs_idesk_PI10413_HI7250198.html Liebe Grüße NB


desireekk

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Ich würde mal sagen: die klassische 1%-Besteuerung als geldwerter Vorteil ist anzusetzen. die Anrechung der Privatfahretn zum Arbeitsplatz entfällt ja. Eine Anrechnung auf das EG darf lt. Sozialgericht Stuttgart ebenfalls nicht erfolgen. Bleibt die Frage der Sozialversicherung... Gruss D


Lina_100

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Hallo, das vorgenannte Urteil ist vom Landessozialgericht kassiert worden (Entscheidung z.B. unter: openJur 2013, 29909). Zählt nach dieser Entscheidung also zum nachgeburtlichem Einkommen. Nichts anderes sollte für Steuer und Sozialversicherung gelten. Finde ich auch konsequent, da der geldwerte Vorteil als Teil des Arbeitsentgeltes auch das Elterngeld erhöht. LG


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