Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie verrechnet sich der geldwerte Vorteil beim Dienstwagen in der Elternzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie verrechnet sich der geldwerte Vorteil beim Dienstwagen in der Elternzeit?

Eltern_in_2018

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Sehr geehrte Frau Bader, wir beschäftigen uns aktuell mit dem Themengebiet "Elternzeit bei meinem Mann, Dienstwagen zur geschäftlichen u. privaten Nutzung inkl. dem monatlichen geldwerten Vorteil (400 EUR, separater Einzelposten, ausgewiesen im Bereich Brutto auf dem Gehaltsnachweis)". Mein Mann und ich möchten den Dienstwagen im Rahmen der Elternzeit privat weiter nutzen: - Elternzeit 1: 4 Wochen nach der Geburt nehmen - Elternzeit 2: Beginn 5. Lebensmonat nach der Geburt Der erwartete Geburtstermin ist der 26.05.2018. Der Arbeitgeber schlägt folgendes zum geldwerten Vorteil vor: - Gehalt 05.2018 (01.05. - 25.05.18) inkl. voller Abrechnung der 400 EUR - "Geburt inkl. Elternzeit 1 für meinen Mann" - Gehalt 06.2018 (26.06. - 30.06.18) inkl. voller Abrechnung der 400 EUR Jetzt kommt eine Information aus Berlin, dass "der geldwerte Vorteil" auf die 1800 EUR Elterngeld bei meinem Mann angerechnet wird, sprich sich der Betrag entsprechend pro Monat reduziert, für die genannten Zeiträume. Welche Lösung sehen Sie, welcher Ansatz ist korrekt? Danke für Ihre Rückinfo, herzliche Grüße.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Nutzung ist wie eine Einnahme anzusehen und wird beim Elterngeld auch so berücksichtigt. Gleiches gilt jedoch, wenn der Wagen während der Elternzeit weiter genutzt wird. Dann hat man ebenfalls eine Einnahme, die das Elterngeld mindert. Liebe Grüße NB


Dojii

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Wenn dein Mann seinen Dienstwagen weiter fährt hat er dadurch "Einnahmen und Geldeswert", diese sind mit dem Elterngeld zu verrechnen. Wenn der Arbeitgeber den Dienstwagen für die Dauer der Elternzeit weiter bei deinem Mann lässt und es auch so auf der Lohnabrechnung verrechnet, dann wird die Elterngeldstelle den Anteil des Dienstwagen, der in die Elternzeit fällt, mit dem Elterngeld verrechnen - sprich den Zeitraum vom 26.05.2018 bis 25.06.2018. Um den dreh kann man sagen, dass etwa 2/3 des Nettowertes(!) des Dienstwagens beim Elterngeld weniger gezahlt werden. Das kann man nur verhindern, wenn er den Dienstwagen in der Elternzeit abgibt. Die Elterngeldstelle wird das übrigens über die Lohnabrechnungen der betroffenen Monate später nachprüfen, ob er wirklich abgegeben wurde.


Meike789

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Ich habe das gleiche Problem und befürchte auch, dass es so sein wird, wenn ich das dem Internet richtig entnommen habe. Habe diese böse Entscheidung vom Obersozialgericht Stuttgart gelesen, wo die Frau soviel Elterngeld zurück zahlen müsste. Daher warte ich hier auch gerade neugierig auf die Antwort. Ich werde meinen für die Zeit dann wohl zurück geben...


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