Kärchen
Hallo Frau Bader Ich hoffe Sie können mir helfen. Ich wüsste gerne, ob ein AG die Herausgabe eines Dienstwagens (mit privater Nutzung) verlangen darf, wenn nur 1 Monat Elternzeit genommen wird. Falls dem so ist muss der AG einen Ausgleich zahlen? Der Elternzeit-Monat geht vom 10.01.20 bis 09.02.20. Da es sich nicht um einen vollen Monat handelt muss der Wagen vom AN für beide Monate voll versteuert werden. Der AN würde somit dafür zahlen, ohne ihn nutzen zu dürfen. Da der Dienstwagen ein Bestandteil der Vergütung ist, müsste dies doch zumindest vom AG ausgeglichen werden, oder sehe ich das falsch? Mir ist klar, dass wenn der Dienstwagen weiterhin genutzt werden dürfte, dies in entsprechender Höhe vom Basiselterngeld abgezogen würde. Vielen Dank.
Hallo, in dem Monat volle EZ sehe ich keinen Anspruch. Das Problem der Steuer betrifft ja den Ag nicht Liebe Grüße NB
DGO
Hallo, Ob der AG ihn dir wegnehmen darf kann ich leider nicht beantworten.... Aber alles andere sehe ich genauso wie du. Hab eine ähnliche Frage vor paar Tagen hier eingetragen. VG
Felica
Bei nur ein Monat EZ gibt es kein Elterngeld. Nur mal so als Hinweis. Man muss mindestens 2 komplette Lebensmonate nehmen und diese auch schon bei der ersten EZ-Mitteilubg an den AG festlegen. Wie gesagt, nur als Hinweis. Nicht das das mit dem Dienstwagen später nicht das kleinste Problem ist.
Kärchen
Danke schon einmal für Eure Antworten. @DGO: deine Frage habe ich auch verfolgt. Ich bin da ebenfalls der selben Meinung wie du und auch sehr gespannt, ob Frau Bader dies genauso einschätzt. @Felica: Danke für den Hinweis. Nach dem Basiselterngeld-Monat folgen 2 Elterngeld plus-Monate. In dieser Zeit, in Teilzeit, besteht vertraglich Anspruch auf den Dienstwagen. Das wurde bereits geklärt.
desireekk
Ich habe neulich irgendwo gelesen dass man einen "Schadenersatzanspruch" an den AG hat wenn man den Firmen-PKW nicht den ganzen Monate nutzen kann. Google mal Gruß D
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