Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

private Nutzung des Dienstwagen während Elterngeldbezug?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: private Nutzung des Dienstwagen während Elterngeldbezug?

Blubba

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Guten Tag Frau Bader, mein Partner besitzt einen Dienstwagen, den wir auch während der Elternzeit bei Bezug von Basiselterngeld in den Lebensmonaten 1,2 und 10 privat nutzen werden. Dazu habe ich folgende Fragen: Welche Auswirkungen hat das auf das Elterngeld? Wie kann ich das im Vorfeld berechnen, bspw. bei dem Onlinerechner für Elterngeld? Wie muss ich dieses im Elterngeldantrag angeben? Emphielt sich eine Sondervereinbarung zur privaten Nutzung während der Elternzeit mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren? Vielen Dank für Ihre Beantwortung. Freundliche Grüße blubba


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Wagen wird als geldwerter Vorteil auf das EG angerechnet. Das kann man nicht umgehen Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Würde ich nicht empfehlen. Der Dienstwagen wird als Wert gegen das EG gerechnet und es kommt zu Abzügen. Kollege hatte das auch, dem blieb nach den ganzen Abzügen (inkl. eine sehr günstige private KK) von seinem EG nicht mehr viel übrig (und er hatte Höchstsatz...). Für seinen zweiten EG Monat hat er sich vom AG eine Bescheinigung geholt, dass er den Wagen während seiner EZ nicht fährt und dann gab's keine Abzüge. Wie genau das bei ihm berechnet wurde, kann ich dir leider nicht sagen, da müsste Dir aber ggf. die EG-Stelle Auskunft geben können. LG Lilly


Blubba

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Wieviel genau hat er denn nur noch gehabt? Ich denke das bei deiner Konstellation auch die private KK eine Rolle gespielt hat. Dieses ist bei mir nicht gegeben Es handelt sich ja in dem Sinne nur um 3 Monate und in den ersten beiden Monaten bekomme ich ja noch den Zuschuss vom AG neben Mutterschaftsgeld. VG


Dojii

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Dienstwagen gilt als Einkommen und wird wie normales Gehalt auf das Elterngeld angerechnet. Man kann grob sagen, dass etwa 2/3 des Netto(!)-Wertes des Autos beim Basiselterngeld weniger gezahlt wird. Das wird hinterher auch nachgeprüft. Spricht die Elterngeldstelle wird die Lohnabrechnungen der betroffenen Monate nachträglich anfordern und nachsehen, ob darauf ein Dienstwagen vermerkt ist.


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