kerschte
Wir haben seit der Geburt unserer Tochter noch nie zusammen gelebt. Haben uns ursprünglich aber gut verstanden. Ende des letzten Jahres habe ich mich von dem Vater unserer gemeinsamen Tochter getrennt. Erst seit Anfang des Jahres 2011 zahlt er Unterhalt, vorher NICHT. Er pocht nun auf seinen Anteil beim Sorgerecht. Im schlimmsten Fall vor Gericht sagt er. Aber unsere Tochter war/ist die ganze Zeit bei mir. Er nimmt sich nur dann und wann Zeit, so wie es ihm paßt, sie zu sehen. Das ist Mittwochs nach der Arbeit und Sonntagnachmittag. Ich gebe sie ungern mit zu ihm, wegen der Mängel (Baustelle und Schimmel in der darunterliegenden Wohnung seiner Eltern). Ich habe nichts dagegen, wenn sie sich in meiner Wohnung sehen. Sie vermißt ihn tagsüber nicht, sie freut sich viel mehr wenn sie meine Eltern sieht. Kann das Jugendamt von mir verlangen, daß ich ihm auch das Sorgerecht gebe? Was passiert, wenn er vor Gericht geht?? Habe ich da Chancen, das alleinige Sorgerecht zu behalten?
Hallo, Sie müssen Unterhalt, Umgang und Sorgerecht trennen. Das Umgangsrecht sollte strukturiert sein, beim Sorgerecht hat das JA nichts zu sagen. Das muss er gerichtl. tun - er wird wahrscheinlich gewinnen (da gibt es noch keine Erfahrungswerte) Liebe Grüsse NB
Mitglied inaktiv
es ist noch sehr neu, daß uneheliche väter das gemeinsame sorgerecht beantragen können und wahrscheinlich auch bekommen. erfahrungswerte bei klagenden vätern wird es noch kaum geben. bewerte das aber nicht über, das gsr ist eigentlich eine formsache, du brauchst gelegentlich seine unterschrift, aber das ist alles nicht dramatisch. was du meinst, ist das umgangsrecht. das hat er auf jeden fall und hat auch mit dem unterhalt nichts zu tun. wenn ihr euch da nicht einigen könnt, bitte das jugendamt um rat und hilfe.
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