Maria-Christa
Guten Tag Frau Bader, ich habe gestern die Nachricht von der Rechtsanwältin des Kinsdvater meiner Tochter Luna (fast 14 Monate alt) erhalten, dass dieser schnellstmöglich das Wechselmodell durchsetzen möchte und nun ein Antrag bei Gericht dafür eingereicht wird. Ich hatte eine schlaflose Nacht und bin in heller Aufruhr. Unsere Tochter ist noch so klein. Vielleicht kurz zur Vorgeschichte: Lunas Vater lebt knapp 3 Stunden entfernt von uns und bis vor kurzem hatten wir gemeinsam ein Haus hier in der Nähe (sein Zweitwohnsitz). Er war von Anfang an nie mehr als an 2 Tagen pro Woche bei uns. Das Haus hat er übrigens behalten und betreut Luna an seinen Besuchstagen nach wie vor dort. Das erste halbe Jahr ihres Lebens war er nur sporadisch da, alle 2 Wochen mal für einen Tag, etc. Es war ja Sommer und Festivalbesuche wohl wichtiger. Das war auch der Grund weswegen ich mich recht schnell entschieden habe, mir mit Luna eine eigene Wohnung zu suchen. Luna und ich sind also zum 15.02. ausgezogen. Luna hat bis jetzt keine einzige Nacht bei ihrem Vater geschlafen. Wir haben es öfter versucht in der Zeit, als wir noch gemeinsam lebten, jedoch hat sie sich jedesmal so in Rage geschrien das ich sie doch wieder mit zu mir ins Bett genommen habe. Er hat Luna noch nie gebadet. Während ihrer 3-monatigen Schreiphase als junger Säugling hat er mich komplett damit alleine gelassen. Ein "Schönwetter-Papa", wie ich gerne scherzhaft sage. Seit meinem Auszug und auch schon kurz davor, ist er sehr regelmäßig Montags und Dienstags gekommen. Er hat sie an besagten Tagen 6 Stunden und macht seit Neuestem auch an diesen Tagen viel mit ihr. Davor war er ein einziges Mal mit ihr in der Stadt meine ich. Nun geht er jede Woche mit ihr Schwimmen und fährt mit ihr zum Strand. Ich denke seine Rechtsanwältin hat ihm geraten, viele Aktivitäten mit der Kleinen zu unternehmen. Wir waren monatlich bei der Erziehungsberatung. Wir waren zwei Mal beim Jugendamt. Wir reden nur noch in diesem geschützten Rahmen miteinander, da Gespräche schnell eskalieren und seine Art der Kommunikation schlichtweg unterste Schublade. Es wird verbal angegriffen, gestichelt was das Zeug hält, endlos rumdisskutiert und sich immmer nur im Kreis gedreht. Das haben auch die besagten Damen schnell festgestellt. Alle Instanzen haben ihm dazu geraten, den Kontakt nach meinem Auszug nun erstmal stundenweise zu gestalten und diesen Zeitraum immer weiter auszudehnen, bis sie irgendwann auch mal die Nacht bei ihm verbringen kann. Es ist ihm alles nicht genug und er fordert nun ab sofort das Wechselmodell. Ich bin am Boden zerstört weil meine Tochter noch so klein ist. Und ich definitiv ihre Hauptbindungsperson. Ich kann mir das überhaupt nicht vorstellen sie nun die Hälfte der Zeit an ihn abzugeben. Wenn es in ihrem Sinne ist natürlich. Es geht ja nicht um mich und meine Emotionen, sondern darum, was für sie das Beste ist. Ist es das Beste für sie? Mal klappen die Übergaben ganz gut, mal weint sie. Ich bin der Meinung das 6 Stunden absolut angemessen sind für ein Kind ihres Alters und der entsprechenden Vorgeschichte. Wickeln klappt nicht gut. Er säubert sie ungenügend nach dem großen Geschäft und fast jede Woche wird sie mir wund zurückgebracht. Mittagsschlaf klappt ebenfalls nicht. Er kann sie im Bett nicht zum Schlafen bringen und schiebt sie stundenlang in der Karre umher, bis sie irgendwann (dann viel zu kurz) mal einschläft. Gestern schickte er mir ganz amüsiert ein Foto wie sie im Hochstuhl beim Essen (!!) 1,5 Stunden nach eigentlicher Mitttagsschlafzeit eingeschlafen ist. Völlig übermüdet anscheinend und lange über der Zeit. Abends kann ich dann nicht mal mehr ein Buch mit ihr Lesen weil sie vor Übermüdung direkt schlafen muss. Was kommt nun im Rahmen dieses gerichtlichen Verfahrens auf mich zu? Ich habe ehrlich gesagt Angst davor. Hat er realistische Chancen das Wechselmodell durchzubekommen ab sofort? Meine Vermutung insgeheim ist, dass er das alles nicht nur aus reiner Liebe seiner Tochter gegenüber macht sondern auch den finanziellen Aspekt dahinter sieht. Es gibt ebenfalls Streit bzg. des Elterngeldbezuges, er unterschreibt meinen Antrag seit ihrer Geburt nicht weil er das Elterngeld für sich beanspruchen will. Seine Rechtsanwältin will allen Ernstes das ich für vergangene Elternzeit-Monate für ihn unterschreibe, obwohl er die Kleine nur an 2 Tagen pro Woche gesehen hat. Er sagte damals zu mir, dass er durch den Elterngeldbezug Unterhalt für seine beiden anderen minderjährigen Kinder sparen würde und ich ihn bis jetzt ohne meine Unterschrift um 50.000,-€ gebracht hätte. Nun muss er noch Unterhalt für Luna zahlen (was seine Rechtsanwältin auf den Mindestunterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle drücken möchte). Außerdem hat er ja durch den doppelten Haushalt auch immense monatliche Fixkosten. Und das Wechselmodell würde ihm ja zumindest den Unterhalt für Luna ersparen, nehme ich an. Ich danke Ihnen fürs Lesen und ihre Antwort und verbleibe mit vielen Grüßen Maja Maria K.
Hallo, ich kann den ganzen langen Text nicht lesen, aber das Wechselmodell klappt in der Regel nur, wenn das Verhältnis der Eltern sehr gut ist. Auch scheint mir das Kind mit 14 Monaten dafür noch sehr jung. Suchen Sie sich schnellstmöglich einen Fachanwalt für Familienrecht. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Hat er denn überhaupt EZ beim AG gemeldet? Ausserdem muss man mit dem betreffenden Kind in einem Haushalt leben.
Maria-Christa
Er hat bei uns im gemeinsamen Haus einen Zweitwohnsitz angemeldet und ist selbstständig.
Ani123
Wenn ich es richtig gelesen jhabe sind sie saus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Was soll in der Zukunft damit passieren? Schließlich gehlrt es ihnen zur Hälfte. Warum hat er den EG-Antrag am Anfang nicht unterschrieben? Da waren sie doch noch zusammen. Ohne Unterschrift haben sie kein EG erhalten. wie finanzieren sie sich? Im übrigen stehen ihnen sogar 14 Monate EG zu, weil alleinerziehend und das Kind lebt bei ihnen. Allerdings nur, wenn der KV gar kein EG bezieht. Der KV wird nachweisen müssen, dass er mit dem Kind zusammen gewohnt hat und während des Bezuges von EG nur einen bedingten Teil verdient hat. EG kann er nur für die Zeit bekommen, wo sie noch zusammen gewohnt haben. Das wäre in den den ersten Lebensmonaten und da auch nur 1 Monat gemensam mit ihnen. Sollte er zu viel verdient haben in der Zeit kürzt es sein EG. Den 2. Monat hätte er bis zum 14. Lebensmonat dann nehmen müssen, was er nicht getan hat. Was genau fordert die Anwätlin? Welche Zeiten von EG-Bezug sollen sie unterschreiben? Unterhalt berechnet sich am Einkommen des Elternteils. Das bedeutet, sie zahlen Unterhalt an ihn für die Zeit so ihre Tochter bei ihm ist und umgekehrt das Gleiche. Da er vermutlich mehr verdient und evtl. über dem Eigenanteil liegt den er behalten dürfte muss er trotz Wechselmodell Unterhalt zahlen. Von heute auf morgen wird in der Regel kein Wechselmodell gemacht. Das wird langsam herbeigeführt, indem er das Kind längere Zeit am Stück sieht, dann eine Übernachtung, zwei Übernachtungen, usw.. Das dauert seine Zeit. Aber wenn es angeordnet wird ist das Ziel, dass das Kind zu gleichen Teilen bei jedem Elternteil ist. Sie sollten den Umgang festlegen lassen. Nur zu den Zeiten kann er sein Kind mitnehmen. Ansonsten ist es bei ihnen. Da er schon mit Anwalt kommt sollten sie sich auch rechtliche Hilfe holen. Hinweis: Da EG und EZ zwei verschiedene Sachen sind muss er während des EG-Bezuges keine EZ genommen haben.
SuJam
Der Kindesvater muss nicht im selben Haushalt gemeldet sein. Es würde auch reichen, wenn die Mutter bestätigt, dass der Vater das Kind im Haushalt der Mutter betreut während des EG-Bezuges. Das nur mal am Rande zur Info.
Sue_Ellen
Der text ist viel zu lang, das wird frau bader nicht lesen. Wie kann er denn selbsständig elterngeld beziehen? Klar, er will einkommen reduzieren, um den unterhalt auszusetzen.... Das hauptproblem ist aber das wm. Ich würde mir keine sorgen machen, das ist lächerlich mit den 3 std die er weg ist. Verlier dich nicht in details mit wickeln, baden und mittagsschlaf, schwäche nicht ihn, stärke dich! Du hast mit seinem einverständnis einen neuen lebensmittelpunkt geschaffen, er müsste schon dauerhaft in dem haus leben und dann würde langsam der umgang erweitert etc etc. Und bitte such dir schleunigst einen anwalt! Alles gute!
Maria-Christa
Liebe Sue Ellen, vielen Dank für deinen Beitrag. Auf die anderen bin ich nun auch nicht mehr so detailliert eingegangen, da es mir primär nicht ums Finanzielle, sondern um die geplante Durchsetzung dieses Wechselmodells geht. Du hast Recht, ich sollte mich stärken und dadurch nicht so schwächen lassen. Das Anwaltsschreiben war schlimm für mich und der Rest der Woche auch. Ich leide unter Appetitlosigkeit, Schlafstörungen und weine viel. Es macht mich so fassungslos das dieser Mensch unsere 1-jährige Tochter so viele Tage am Stück von ihrer Hauptbezugsperson, ihrer Mama, mir, wegreißen will. Wo sie ihr ganzes Leben höchstens 6 Stunden von mir getrennt war (und das auch erst nach ihrem 1. Geburtstag, davor waren es höchstens 4, auf Ratschlag des Jugendamtes). Er hingegen war 2 Tage die Woche da. Ich kann das nur so erklären, dass er nicht an die Bedürfnisse unserer Tochter, sondern nur an seine eigenen denkt. Die Fähigkeit, sich in andere Menschen hineinzuversetzen ist bei ihm leider nicht sehr ausgeprägt. Nach allen meinen Recherchen wäre es blanker Irrsinn, eine 1-jährige 5 Tage am Stück von mir zu trennen. Das fordert er übrigens. Die Unterlagen vom Amtsgericht waren schon im Briefkasten. Unsere Tochter bekommt einen Verfahrensbeistand und die Anhörung vorm Familiengericht ist Mitte Mai. Er fordert ab sofort jede 2. Woche Montag 9 Uhr bis Mittwoch 16:00 Uhr und jedes 2. Wochenende Freitag 16 Uhr bis Mittwoch 16 Uhr. Ich habe am Dienstag einen Termin bei einer Rechtsanwältin. Viele Grüße 😊
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