karotte12
Hallo Frau Bader, ich habe folgende Frage an Sie und zwar habe ich 2 Jobs und nun ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten. In meinem 450 Euro Job habe ich noch Überstunden und den anteilmäßigen Urlaub den ich mir gern auszahlen lassen möchte.Mein vorraussichtlicher ET ist der 13.7.15. Bis zum Mutterschutz (31.5) ist dies ohne finanzielle Einbussen ja nicht möglich, da ich ja nicht über die 450 Euro verdienen darf und bei einer Ausbezahlung in der Elternzeit wird dieses Geld ja aufs Elterngeld angerechnet. Nun ist meine Frage ob es in diesem Fall sinnvoll, also für mich ohne finanzielle Einbussen ist, mir dieses Geld während der Mutterschutzzeit auszubezahlen. Mein Arbeitsvertrag in diesem 450 Euro Job ist nur befristet also endet in den 8 Wochen MS nach der Geburt und ich bin noch unentschlossen ob ich diesen fortführen möchte.Also kommt eine Ausbezahlung bzw. ein Abfeiern nach der EZ nicht in Frage. Vielen Dank für Ihre Antwort, bisher konnte mir noch keiner diese Frage beantworten...
Hallo, Urlaub kann man sich nur zum Ende des Vertrages auszahlen lassen. §berstunden je nach Vertrag. Liebe Grùsse NB
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, ich bin ein wenig am verweifeln welche Rechte mir zustehen und hoffe auf Ihre Hilfe. Mein Geburtstermin ist der 21.02.2018. Mein Resturlaub für 2017 sind 8,25 Tage sowie bisher entstandene 40,25 Überstunden. Der Jahresgesamturlaub beträgt bei einer 36 Stunden Woche Vollzeit 21 Stunden. Ab wann darf ich nun wirklich zu Hauses bl ...
Hallo! Ich bin mit unserem 3. Kind schwanger. Voraussichtlich werde ich Mitte Januar in Mutterschutz gehen. Bekomme auch noch bis Ende Januar Elterngeld plus von unserem 2. Kind. Da ich bereits einige Überstunden angesammelt habe, kann ich diese auch im Februar auszahlen lassen, obwohl ich dann im Mutterschutz bin? Oder welche Möglichkeit habe ich ...
Hallo, ich habe sehr viele Überstunden und frage mich nun, was daraus wird, wenn ich in ein paar Monaten in den Mutterschutz und mindestens 2 Jahre Elternzeit gehe. Ich weiß, dass der Arbeitgeber bestimmen kann, wann Überstunden abgebaut werden. Aber kann ich wenigstens darauf bestehen, dass das vor dem Mutterschutz geschieht? Ich habe die Befür ...
Guten Abend, ich beende meine Elternzeit vorzeitig und trete direkt in den Mutterschutz ein. Ist es problemlos möglich noch vorhandene alte Überstunden von vor der Elternzeit (2019) im Mutterschutz auszahlen zu lassen? Oder ist das mit irgendwelchen Nachteilen verbunden? Während des Mutterschutzes darf ich ja theoretisch verdienen soviel ich möcht ...
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und habe von Anfang Juni bis Mitte Oktober unbezahlten Urlaub bewilligt. Nun bin ich unerwartet schwanger geworden. Der berechnete ET ist am 28.11., mein Mutterschutz schließt also (wenn das Baby bleibt) unmittelbar an den unbezahlten Urlaub an. Wie wirkt si ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber vor Eintritt meiner Schwangerschaft regelmäßig Überstunden gemacht (20 - 30 Stunden pro Monat) , welche monatlich ausbezahlt wurden. Nun darf ich aufgrund der Schwangerschaft nach dem Beschäftigungsverbot laut Mutterschutzgesetz keine Überstunden mehr leisten, was zu finanziellen Einbuße ...
Ich bin in Hessen als Polizeibeamtin tätig. Nun habe ich in der Funktion als Polizeibeamtin (Zeugin) eine Vorladung zum Gerichtstermin erhalten. Der Gerichtstermin ist zwei Tage vor meinem errechneten Entbindungstermin. Ich befinde mich daher im Mutterschutz. Auf Abladungswunsch reagierte die zuständige Richterin bis dato nicht. Ich bin davon ausg ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehalt nach EZ in BV
- Stillen und arbeiten
- Kündigung nach elternzeit
- ALG I und Mutterschutzgeld
- Gehalt im Beschäaftigungsverbot
- Berechnung Mutterschaftslohn BV nach Lohnersatzleistung
- BV Minijob
- Bezahlung Resturlaub aus Beschäftigungsverbot
- Änderungsvertrag Elternzeit
- Berechnung Mutterschutzlohn bei erneuter Schwangerschaft während Elterngeld Plus