Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erneuert Mutterschutz nach Elternzeit Ende

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erneuert Mutterschutz nach Elternzeit Ende

Alisa

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Hallo,    Ich habe folgende Frage:  Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz.   Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV.   Wie soll ich vorgehen? Elternzeit auf 3 Jahre verlängern und dann vorzeitig beenden und in Mutterschutz gehen?  Eine Woche arbeiten (wird der AG das eingehen? ) Oder Elternzeit beenden, BV beantragen und in Mutterschutz gehen?    Vielen Dank im Voraus! 


annarick

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Aus dem BV hast du noch ein paar Urlaubstage. Wäre das eine Option? Oder hast du Überstunden? Damit würde ich die Woche überbrücken.


Ani123

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Haben sie eine Betreuung für das 1. Kind vom 11.-16.8.2025? Wenn ja arbeiten gehen, außer ihr Arbeitgeber spricht ein BV aus. Sollte es kein BV geben, sie arbeitsunfähig sein, gibt es vom Arzt AU. Für die Tage gäbe es mit den 3 Optionen Gehalt. Für die Berechnung des EG entfällt das, weil der Monat wegen Beginn des Mutterschutzes ausgeklammert wird. Zur Berechnung fließen die Monate August 2024 bis Juli 2025 ein. Wenn sie EGplus bekommen haben (mind. 14 Monate EG-Bezug) werden die Monate von August bis Oktober 2024 ausgeklammert und die 3 Monate von vor dem Mutterschutz des 1. Kindes ergänzt. Sollten sie Basis-EG erhalten haben wird nur der August 2024 ausgeklammert und mit 1 Monat vor Beginn des Mutterschutzes des 1. Kindes ergänzt. EZ beenden um ins BV zu gehen geht nicht.  EZ bis zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes zu verlängern ist ohne Zustimmung des Arbeitgebers möglich. In der Zeit gibt es kein Gehalt. Mutterschaftsgeld gibt es in der Höhe wie beim 1. Kind, außer es fanden Erhöhungen statt. Wenn ja wird es mehr sein. Bis zum 3. Geburtstag des 1. Kindes werden sie den Geschwisterbonus in Höhe von 10 Prozent des EG vom EG des 2. Kindes erhalten. Es beträgt mindestens 75€, welches sie vermutlich erhalten werden, weil ihr EG gering sein wird,weil mehrere 0€-Monate dabei sind. 


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