Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Übertragung der Pflegetage auf einen nicht leiblichen Elternteil

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Übertragung der Pflegetage auf einen nicht leiblichen Elternteil

Marian007

Beitrag melden

Hallo Ist es möglich einige Pflegetage auf den nicht leiblichen Vater zu übertragen, der kein Sorgerecht für das Kind besitzt? Wie sieht es aus mit Pflegetagen, Krankengeld bei einer Mutter, die selbständig und gesetzlich pflichtversichert ist? Gruß Marian


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html) . Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen ist dabei nicht vorgesehen, sonst würde einer der Arbeitgeber ja benachteiligt werden. In der Praxis sieht eine Leitlinie der KKs dies aber vor. Die Höhe kann man hier berechnen: http://rechner.sparkasse.de/templates/tr64/standard/tr64.php Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muss ärztlich bestätigt werden, dass das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, dass durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sind beide Ehepartner privat versichert, so besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V. Ist ein Ehepartner privat und der andere Ehepartner gesetzlich versichert, so ist entscheidend bei welchem Ehepartner die Kinder mitversichert sind. Für den Fall, dass die Kinder dem Ehepartner zugeordnet sind, der privat versichert ist, so fallen die Kinder nicht unter den Geltungsbereich des SGB, da dessen Bestimmungen nur für gesetzlich Versicherte bindend gelten. Dies gilt unabhängig davon, ob der andere Ehepartner noch gesetzlich versichert ist. Ansonsten kann man bis zu fünf Tage über § 616 BGB geltend machen. Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Für die erste Frage habe ich gerade per Google rausgefunden, dass ihr verheiratet sein müsst oder eine eingetragene Lebensgemeinschaft haben müsst. Dann kann er Kindkranktage nehmen. Bist Du gesetzlich versichert , dann bekommt Du die Kindkranktage bezahlt ( meine so hoch wie das Krankengeld wäre ) , privat versichert sieht es schlechter aus, aber bist Du ja nicht.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, Ich frage für eine Freundin hier kurz die eckdaten, Eltern geschieden gemeinsames Sorgerecht , zwei Kinder vorhanden, beide Kinder brauchen verschiedene Therapien und sind regelmäßig bei Ärzten, die Mutter braucht regelmäßig Unterschriften vom Vater. Dieser hat jetzt angeboten das Sorgerecht ihr zu geben ( er hat kein Intere ...

Guten Tag, Freunde von mir möchten gern auswandern, die große Tochter (17, Okt 23: 18) allerdings hierbleiben und ihr Abitur fertig machen. Sie würde gern zu mir ziehen. Wie verhält es sich rechtlich? Meine Freundin meinte, dass sie auch Miete zahlen würden oder so. Ich lebe alleine, meine Söhne, die volljährig sind, sind hier zwar noch mit Zweit ...

Guten Tag, der Kindsvater meiner beiden Kinder hat seit mehr als 4 Jahren keinerlei Umgang mehr mit Ihnen (er möchte nicht). Er hat für beide Kinder jedoch noch jeweils den hälftigen Kinderfreibetrag. Macht es Sinn beim Finanzamt die Übertragung der kompletten Kinderfreibeträge auf mich zu beantragen? Danke und beste Grüße.

Hallo Frau Bader, gibt es eine Frist bis wann der Arbeitgeber darüber den Arbeitnehmer informieren muss, wenn er nach der Rückkehr aus der Elternzeit nicht dieselben Aufgaben wie vor der Elternzeit, sondern andere gleichwertige Aufgaben übertragen möchte? Muss diese Absicht bis zum Tag der Rückkehr schon durch den Arbeitgeber kommuniziert sei ...

Liebe Frau Bader, mein Sohn ist 7 Jahre alt und in der 2. Klasse der Grundschule. Seit einigen Wochen weigert er sich am Schwimmunterricht teilzunehmen. Wir haben von der Sportlehrerin erst vor drei Wochen erfahren dass er nicht am Schwimmunterricht teilnimmt. Jetzt teilt uns die Schule mit, dass mein Sohn nur am Unterricht teilnehmen darf, wen ...

Ich hab gehört, dass die Unterhaltspflicht vom anderen leiblichen Elternteil nicht verfällt, wenn der neue Partner bzw. die neue Partnerin das Kind adoptiert. Jetzt würde ich gern wissen, ob die Unterhaltspflicht vom anderen leiblichen Elternteil verfällt oder nicht? So weit, wie ich weiß, würde, bei einer Adoption, die Unterhaltspflicht vom ande ...

Liebe Frau Bader,  wenn beide Elternteile eine Schweigepflichtsentbindung unterzeichnet haben, aber ein Elternteil diese widerruft, ist diese dann insgesamt widerrufen, also darf keine Auskunft mehr erteilt werden? Herzlichen Dank für Ihre Mühe! 

Liebes Forum, mein Partner und ich überschreiten die maximale Einkommensgrenze für das Elterngeld. Ich möchte nach einem Jahr wieder arbeiten. Ich bin in  Überlegungen ob er die Vaterschaft nach einem oder zwei Jahren anerkennen soll. Wir sind nicht verheiratet oder leben nicht in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft.    Im Antrag des Elt ...

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Mutterschutzgeld bei Terminübertragung der Schwangerschaft: Dass sich der Mutterschutz insgesamt um die Übertragung verlängert, ist mir klar. Wie verhält es sich aber mit dem Mutterschutzgeld? Werden die Übertragungstage extra "vergütet"? Oder bleibt es bei insgesamt 6+8 Wochen Mutterschutzgeld? ...

Hallo Frau Bader, ich bin vom Vater unsere Sohnes getrennt. Unser Sohn ist bei mir gemeldet. Das Sorgerecht teilen wir. Der Junge ist zu ca. 40 Prozent der Zeit bei Vater (8 Tage/ 6 Tage im Wechsel).  Wie verhält es sich rechtlich mit dem Bringen und Abholen, um den jeweiligen Umgang wahrzunehmen? Ist er der "Umgangsberechtigte" und mu ...