Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutzgeld bei Übertragung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Mutterschutzgeld bei Übertragung

Wunschbaby2022

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Mutterschutzgeld bei Terminübertragung der Schwangerschaft: Dass sich der Mutterschutz insgesamt um die Übertragung verlängert, ist mir klar. Wie verhält es sich aber mit dem Mutterschutzgeld? Werden die Übertragungstage extra "vergütet"? Oder bleibt es bei insgesamt 6+8 Wochen Mutterschutzgeld? Ich war bisher von einer "Bezahlung" ausgegangen, bin jedoch irritiert, da ich von einem Fall gelesen habe, wo es finanziell bei fixen 6+8 Wochen blieb.   Vielen Dank vorab


3wildehühner

Da kann nicht in einem Internetforum geklärt werden. Du musst dir anwaltliche Hilfe vor Ort suchen! Aus beruflicher Erfahrung heraus wird es extrem schwer werden, dass das Kind zu dir zurückkommt. Es gab sicher berechtigte Gründe für die Unterbringung in einem Mutter-Kind-Heim. Da du das Heim freiwillig verlassen hast, hat du deutlich gezeigt, dass du nicht die Verantwortung für ein Kind übernehmen kannst, denn du hast dein eigenes Befinden über das Zusammenleben mit deinem Kind gestellt und es im Heim zurückgelassen.


3wildehühner

Entschuldige, das sollte die Antwort auf die Frage zur Rückführung sein!


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