Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Stehen im Einzelhandel

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Stehen im Einzelhandel

Meryl2018

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Hallo Frau Bader, ich bin jetzt in der 20 SSW und arbeite im Einzelhandel, d.h. viele Stunden am Stück stehen und laufen. Gibt es hier bestimmte Richtlinien, ab der wie vielten Woche ich nur noch eine begrenzte Anzahl an Stunden stehen darf? Muss der Arbeitgeber zusätzlich noch etwas für mich beachten? D.h. eine Liege bereitstellen etc.? Vielen herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Frage :)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da gibt es keine Begrenzungen. Im Einzelfall wenden Sie sich am besten an das Gewerbeaufsichtsamt Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Stehen und gehen ist nicht zeitlich begrenzt. Als Steharbeit im Sinne des Mutterschutzgesetzes gelten nur Tätigkeiten, bei denen man auf engem Raum(!) bewegungsarm stehen MUSS, wie z.B. in einer Stehkasse. Diese sind ab der 21. SSW auf 4 Std. täglich begrenzt. Schwangere an Steharbeitsplätzen erhalten gewöhnlich eine Stehhilfe und die Sitzgelegenheit muss jederzeit aufgesucht werden können. Wenn es möglich ist, muss der AG auch eine Liegemöglichkeit bereitstellen. Für solche Fragen braucht man keine Anwältin. Da genügt ein Anruf bei der Aufsichtsbehörde oder ein Blick in die Broschüre "Leitfaden Mutterschutz", die man im Internet findet.


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