Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger im Einzelhandel

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwanger im Einzelhandel

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin jetzt in der 10. Woche schwanger und arbeite Vollzeit als Fachberaterin in einem größeren Markt (über 50 Angestellte). Wir haben keinerlei Sitzgelegenheiten und müssen ständig in Bewegung sein, Beratungsgespräche führen und Ware verräumen. An manchen Tagen viel mir das schon sehr schwer wenn ich mit Übelkeit, Müdigkeit und dem Ziehen im Bauch zu kämpfen hatte (habe aber immer tapfer bis zum Feierabend durchgehalten). Wie wird sich das zukünftig verhalten? Welche Zugeständnisse darf ich vom Arbeitgeber erwarten? Welche Rechte und Pflichten liegen auf beiden Seiten? Besten Dank schonmal Herzliche Grüße Alexandra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Hier muss man im MuSchG lesen. Man muss zwischen einem individuellen und einem gesetzlichem Beschäftigungsverbot unterscheiden. Bei einem individuellen BV entscheidet der Arzt im Einzelfall, dass die Schwangere ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Daneben sieht der Gesetzgeber eine Reihe von Gründen vor, bei denen immer ein BV erteilt werden muss. Hier: § 4 Abs. 2 MuSchG Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden1. mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. Sollen größere Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter nicht größer sein als bei Arbeiten nach Satz 1,2. nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet,3. mit Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen oder bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen.." Entschieden wird aber immer und grundsätzlich vom Arzt. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Lies mal genau das MuSchuGesetz. Da steht drin, was einem alles zugemutet werden darf. Z. B. ist ständig stehende Arbeit verboten - und wenn es keine andere Möglichkeit gibt, als den ganzen Tag zu stehen/laufen, so hat man als Schwangere zumindest pro Stunde 5 min bezahlte!! Pause zum Beine hochlegen. Widerspricht deine Tätigkeit dem Gesetz, so muss der Chef dir eine andere zumutbare Arbeit geben, hat er keine, so erzähle das deinem FA und verlange ein individuelles Beschäftigungsverbot, d. h. du kriegst 100 % Lohnausgleich, ohne arbeiten zu müssen. Lass dich nicht kranksschreiben (manche Chefs hätten das gerne!) - da kriegst du nur 80 %. Aber als Schwangere dürfen dir keine finanziellen Nachteile aus der Schwangerschaft entstehen, deshalb das BV.


Mitglied inaktiv

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o.T.


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