Miri1987
Guten Tag, ich bin zurzeit in einer juristisch schwierigen Situation. Ich bin zurzeit verheiratet, lebe aber seit Dezember 2018 in Scheidung. Im Dezember 2019 hat meine Anwältin den Scheidungsantrag gestellt. Ich bin zurzeit schwanger. Das Kind kommt im August 2020. Der Vater des Kindes ist mir nur teilweise bekannt, sprich Vorname und ich könnte ihn quasi als ein Phantombild den Behörden beschreiben. WohnortRegion könnte ich anhand des Akzenztes evtl. beschreiben. Ich denke/hoffe anhand meiner Angaben können die Behörden ihn auch ohne Namenskenntnisse meinerseits ausfindig machen. Mein Hauptproblem ist durch die aktuelle Corona Lage, dass ich Angst habe, dass die Scheidung von meinem Noch-Ehemann stocken wird und ich schlimmstenfalls noch mit ihm verheiratet bin am Tag der Geburt meines Kindes. Ich habe nur Kontakt zu den Eltern meines Noch-Ehemanns und wir haben uns geeinigt einen Rechtsmittelverzicht zu machen, da er auch einen Anwalt bei der Scheidung hat und dann müsste nicht noch einen Monat gewartet werden, bis die Scheidung rechtskräftig ist und somit wäre wertvolle Zeit gespart. Aber wie gesagt aufgrund der Corona-Lage habe ich große Angst, dass die Scheidung nicht vorankommt. Mein Ehemann wird ja in dem Fall, dass die Scheidung im August 2020 immer noch nicht vollzogen ist rechtlicher Vater des Kindes wird. Da er das -verständlicherweise- abstreiten wird und ich ja den Scheidungsantrag eingereicht habe, bestehen ja Zweifel an der Vaterschaft und die Behörden werden eingeschaltet. Nun habe ich einige Fragen, die mir Sorgen machen. 1. Frage Angenommen der biologische Vater wird durch meine Angaben von den Behörden ausfindig gemacht, übernimmt er dann automatisch ALLE Rechte (und auch Pflichten) von meinem Noch-Ehemann? Also auch das Sorgerecht? Hintergrund: Bei einer Ehe haben ja beide Ehepartner automatisch das Sorgerecht. Aber wenn bsp. eine unverheiratete Frau mit dem Vater zur Vaterschaftsanerkennung zum Jugendamt geht wird da ja unterschieden und die Wahl gelassen zwischen Anerkennung und gemeinsamen Sorgerecht. Also man kann auch nur anerkennen lassen ohne gemeinsames Sorgerecht - bei o.g. Konstellation. Aber wie sieht es bei meiner speziellen Situation aus? Ich möchte dass alleinige Sorgerecht für mein Kind, auch wenn der Vater von den Behörden erfolgreich ermittelt wird. Oder ist das nicht möglich, weil er das Sorgerecht dann automatisch von meinem Noch-Ehemann übernehmen wird? Dass er Umgangsrecht hat weiss ich - das kann man ja nicht nehmen. Aber das Sorgerecht soll er nicht auch noch haben (also falls er ermittelt werden kann). 2. Frage Eine Studentin der Rechtswissenschaft sagte mir, dass wenn ein Kind einmal einen rechtlichen Vater hat (auch wenn Mutter und deren Ehemann beide den Behörden sagen, dass es von einem anderen Vater gezeugt worden ist) rechtlich gesehen nie mehr als "vaterlos" gelten kann? Also das immer nur ein "Nachfolger" den Ehemann als rechtlichen Vater ablösen kann? Das der Ehemann sogesehen dann aus der Nummer nicht rauskommt, solange ein anderer nicht die Vaterschaft zugibt? Frage 3: Für wie wahrscheinlich halten Sie es (nur vom Gefühl her- ich weiss das sie mir keine Aussage mit Sicherheit geben können-) dass trotz der aktuellen Corona Lage die Scheidung noch bis bestenfalls Juli 2020 vollzogen wird. Das mit der Rentenversicherung ist schon alles geklärt und mein Nochehemann ist sehr kooperativ - eben weil er auch Angst hat, dass die Scheidung nicht vorangeht. Er hat ja nun auch einen großen Vorteil wenn die Scheidung schnell durch ist. Der Antrag wurde im Dezember 2019 mit Ablauf des Trennungsjahres eingereicht. Anfang Februar war das mit der Deutschen Rentenversicherung durch und die sagten sie leiten es schnell ans Familiengericht weiter. Die Ehe hat insgesamt 4 1/2 Jahre gedauert. Am liebsten wäre es mir, dass der biologische Vater des Kindes nicht ermittelt werden kann (aber wahrheitsgemäße angaben die ich weiss über ihn werde ich allein aus angst vor strafbarkeit den behörden natürlich machen). Besonders Frage 1 ist mir wichtig beantwortet zu haben. Danke
Hallo, da Sie anwaltich vertreten sind, kann ich Ihnen nicht helfen. Liebe Grüße NB
cube
darf Frau Bader dir hier nicht antworten.
cube
Die Behörden werden den biologischen Vater nicht wie in einem Kriminalfall ermitteln. Da wird keine Fahndung stattfinden von Seiten des JA aus. Nur mit Vornamen, evt. Region anhand eines Akzentes - nein, das ist zu wenig. Also ist es doch tatsächlich so: du kennst den Vater nicht. Und damit hat sich auch schon die Frage nach einem Sorgerecht erübrigt. Da eure Scheidung bereits eingereicht ist, also sozusagen ein bereits laufendes Verfahren darstellt, könnt ihr (du und der Noch-Ehemann) das öffentlich beurkunden lassen, so dass mit rechtskräftiger Scheidung der entweder biologische Vater oder eben "unbekannt" eingetragen werden kann. Aber ganz ehrlich: du hast doch eine Anwältin? Warum fragst du nicht die, das wäre doch viel sicherer, da sie alle Fakten kennt.
Miri1987
da mir das extrem peinlich ist, will ich das anonym stellen meine anwältib sill nicht denken, dass ich ein flittchen bin die sich von einem unbekannten hat schwängern lassen und mit jedem ins bett hüpft ich schäme mich !!!! aber ich war so wütend, dass mein nochmann eine neue freudin hat und da hane ich an einem abend party gemacht und der alk hat mein gehirn ausgeschaltet
cube
Das kann ich absolut nachvollziehen/verstehen - aber: du solltest deiner Anwältin vertrauen! Das ist doch ganz entscheidend für dein weiteres Leben bzw. das deines Kindes und dir. Und glaub mir: das ist sicher nichts, was eine Anwältin nicht schon tausend mal gehört hat. Schäm dich nicht an der falschen Stelle und sprich mit ihr darüber! Sie kennt die ganze Situation bzw. den aktuellen Stand der Dinge doch viel besser als das irgendjemand im Internet könnte. Du bist garantiert nicht die Einzige, die nach einem ONS schwanger geworden ist und den Vater nicht kennt. Sowas passiert eben und du solltest jetzt das Beste daraus machen - deiner Anwältin da nicht zu vertrauen wäre eher unklug. Wie gesagt: ich denke, Frau Bader darf dir eh nicht antworten, da du eine Anwältin hast. Und das eine Behörde wie das JA so etwas wie eine Fahndung nach einem One Night Stand macht ... habe ich noch nicht gehört. Nur der Vorname und eine eventuelle Region aus der er kommt, aber vielleicht gar nicht wohnt sind zu wenige Daten, um da etwas mit zu erreichen.
Schru
im Rub Deine Frage gelesen und war erschüttert, wie dort mit Dir umgegangen wird, nur weil Du bereit bist, nicht den "bequemen" Weg einer Abtreibung zu gehen, sondern dieses Kind bekommst, mit allem was auf dich zukommen wird. Jeder von uns macht Fehler, oft bleiben sie ohne Konsequenzen, manchmal, wie bei Dir, sind solche "Fehler" eben lebensverändernd. Ich denke, drüben im RuB müssen sich einige der Damen weitaus mehr darüber schämen, was sie für einen Mist geschrieben haben, als Du Dich wegen Deines Fehltritts schämen musst. Geh nicht zu streng mit Dir ins Gericht. Du hast Dich sicher bewusst für das Kind entschieden, und bin mir sicher, dass Du irgendwann sagen wirst: "Ja, der Weg hat sich gelohnt" Da ich selbst lange - wenn auch schon eine Weile her -im Jugendamt- als Beistand gearbeitet habe, kann ich Dir vielleicht ein wenig weiter helfen: 1. Wenn der Erzeuger ausfindig gemacht wird UND die Vaterschaft rechtskräftig festgestellt wurde, ist er "nur" rechtlicher Vater des, Kindes. Er hat NICHT automatisch das Sorgerecht. Das erhält er, wenn Du und er erklären, dass Ihr die gemeinsame Sorge wollt oder ggf wenn er das Sorgerecht einklagt. Dann entscheidet das Gericht, ob er es erhält. Die Tendenz geht zwar dazu, dass die Väter in der Regel dann das SR erhalten, aber dennoch ist jeder Fall eine Individualentscheidung des Gerichts. Zu Frage 2.: Vorab: Ich hoffe, die befreundete Jurastudentin studiert noch nicht lange Jura, ansonsten hat sie ihren Beruf verfehlt. Natürlich kann bei jedem Kind, das in einer Ehe geboren wurde, die Nichtehelichkeit festgestellt werden. Das wäre ja schlimm, wenn jeder Ehemann "Kukukskinder" dulden müsste, bis ein anderer Mann kommt und ihm die Last abnimmt. Ich kann fast nicht glauben, dass jemand, der Jura studiert, so einen Müll erzählen kann! Sofern eine Vaterschaft rechtskräftig angefochten wurde (dies muss über das Gericht laufen), hat das Kind keinen Vater mehr. Erst durch Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft kann das Kind dann wieder einen Vater bekommen. Zu 3.: Das kann Dir wahrscheinlich niemand beantworten. Falls Ihr nicht mehr bei Gericht erscheinen müsst, ist es vielleicht möglich, da ich davon ausgehe, dass bei den Gerichten intern weiter gearbeitet wird. Falls Ihr vor Gericht erscheinen müsst, kommt es darauf an, ob und wann die Gerichte derzeit Termine ansetzen wollen/können/dürfen. Sofern du bei der Geburt noch nicht (rechtskräftig) geschieden bist, wird Dein Ex leider Vater des Kindes. Die 300 Tage Frist gilt übrigens nur, wenn Dein Ex Ausländer ist und sein Heimatland diese Frist noch vorsieht. Eine "Aberkennung" vor Geburt, wie Cube es oben erwähnte, geht nur, wenn ein anderer Mann die Vaterschaft gleichzeitig anerkennt. Und das ist ja bei Dir der nicht der Fall. Grundsätzlich empfehle ich Dir, dass Du Dich an die Beistandschaft Deines zuständigen Jugendamtes wendest. Die können Dich rechtlich beraten, insbesondere auch bezüglich einer evt. notwendigen Vaterschaftsanfechtung. Ich hoffe, ich konnte ein wenig Licht ins, dunkel bringen, falls Du noch Fragen hast, kannst Du Dich gerne melden. LG
Miri1987
Hallo Schru, vielen vielen Dank für deine tolle ausführliche Antwort! ja die damen im RuB haben mich extrem kritisiert, eine hat mich sogar als "dumme nuss" bezeichnet und die anderen haben sie sogar noch verteidigt. man fragt sich, ich werde von den damen als "asozial" bezeichnet wegen meiner Umstände. Ich habe niemanden beleidigt ich frage mich ob meine lebensumstände asozial sind oder doch nicht eher solche Äußerungen. naja zu deiner antwort zurück: super ich dachte echt der Ehemann bleibt Vater bis ein anderer kommt und frewillig oder gerichtlich festgestellt die vaterschaft anerkennt. die studentin hat echt konsequent ihren standpunkt vertreten und sogar gesagt, dass meine anderen kinder vom amt befragt werden und quasi über meine sexualkontakte ausgefragt werden. Kinder !!!!! ich hätte merken müssen das da was falsch läuft. minderjährige kinder dürfen doch nicht in so einen "Sexfragebogen" von behörden wie Jugendamt und co reingezogen werden und befragt werden um den vater zu ermitteln oder? so nach dem motto "wie sag denn der onkel aus der die mutti besucht hat" etc. ich will auf keinen fall dass meine kinder da mit reingezogen würden!!! hatte halt durch die aussage der studentin die angst, dass meine nochehemann für immer der rechtliche vater bleibt solange der Vater nicht gefunden/ermittelt wird. sie sagte ein kind das einmal einen rechtlichen vater hat, kann nur einen anderen rechtlichen vater haben aber niemals als vaterlos gelten wenn das wirklich so ist, mein nochehemann wäre durchgedreht und hätte mir das leben zur hölle gemacht, das er auch eine eigentumswohnung hat und das kind somit ja auch solange erbansprüche auf diese wohnung bis der vater gefunden wird vom staat, ob er überhaupt jemals gefunden wäre danke erstmal
Miri1987
achso Schru... du schreibst eine Frist von 300 tagen gilt nut wenn mein ehemann ausländer ist er ist es leider... er hat doppelte staatsbürgerschaft deutsch und polnisch und er wurde auch in polen geboren. muss ich trotzdem jetzt angst haben?
Schru
Recht greift und in Polen die 300Tage Regel gilt, kann ich Dir leider nicht sagen. Das müsste Dir aber ein Standesamt beantworten können. Evt kannst Du Dich bei Deinem Heimatstandesamt schon mal vorab informieren. Du musst Ihnen ja nicht die ganze Geschichte erzählen. LG
Miri1987
danke :)
luvi
Hallo, Auch wenn jemand 2 Staatsangehörigkeiten (davon eine Deutsch) hat, zählt er in Deutschland immer als Deutscher. Bei ihm wird deutsches Recht angewandt, die polnische spielt hier keine Rolle. LG luvi
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