Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in Wiedereingliederung nach 2 Jähriger Krankheit? Womit muss ich rechn

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwanger in Wiedereingliederung nach 2 Jähriger Krankheit? Womit muss ich rechn

EineneueLiebe2

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Guten Tag, Ich hoffe das sie mir Helfen können da ich keinen vergleichbaren Fall gefunden habe. Ich bin jetzt seit über 2 Jahren krank geschrieben und somit ausgesteuert. Ich bekomme kein Krankengeld mehr sondern Arbeitslosengeld und das auch nur noch bis Oktober. Meine Wiedereingliederung läuft an und ich habe erfahren das ich jetzt in der 5 ssw bin. Nun zu meinen Fragen. Kann die Wiedereingliederung wie geplant stattfinden? Muss ich die Schwangerschaft beim Arbeitgeber bekannt geben und kann er die Wiedereingliederung unter diesen Umständen ablehnen? Wie kann ich mein Elterngeld berechnen? Ich hoffe das sie mir weiter helfen können und bedanke mich schon einmal im Voraus dafür. Mit freundlichen Gruß


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Natürlich kann die Wiedereingliederung wie geplant stattfinden 2. Sie sind eigentlich verpflichtet, den Arbeitgeber zu informieren, wenn Sie aber sowieso kkeinen besonderen Schutz durch das Mutterschutzgesetz benötigen, können Sie es auch noch heraus schieben. 3. das Elterngeld berechnet sich nach dem Verdienst der letzten zwölf Monate vor der Geburt, ohne Mutterschaftsgeld-Monate, Monate mit Ersatzleistungen zählen als 0 Euro. Liebe Grüße NB


chrissicat

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Ob die Wiedereingliederung wie geplant stattfinden kann, wird nur dein Arzt beurteilen können. Die Schwangerschaft musst du deinem Arbeitgeber mitteilen, wann du dies machst, ist allerdings dir selbst überlassen. Natürlich kann dein Arbeitgeber dich nur dann mutterschutzkonform beschäftigen, wenn er von der Schwangerschaft weiß. Zur Berechnung des Elterngeldes gibt es im Internet einen entsprechenden Rechner. Die Höhe wird sehr stark abhängig sein von deinem Genesungsverlauf. Berechnungsgrundlage für das Elterngeld ist das Einkommen der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz. Arbeitslosengeld zählt dabei aber 0. Hast du vor dem Mutterschutz kein Einkommen, wirst du nur den Mindestsatz von 300€ erhalten.


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