Hallo Frau Bader, aus Interesse habe ich eine Rückfrage zu Ihrer Antwort zu dieser Frage: https://www.rund-ums-baby.de/experten-forum/recht/elternzeit-verlaengerung-waehrend-elternzeit__2822932 Bisher war die Zustimmung des AG erforderlich, wenn weniger als 2 Jahre EZ gemeldet wurden und dann der Wunsch nach Verlängerung der EZ aufkam. Hier antworten Sie jedoch, dass der AG die Verlängerung nicht ablehnen kann, obwohl die erste Mitteilung offenbar nur für ein Jahr gegolten hat. Hat sich hier etwas geändert? Vielen Dank