Jessi_au
Hallo, ich bin aktuell im Mutterschutz vor der Geburt des ersten Kindes. Ich bin bis zum Mutterschutz in einem Vollzeit Angestellten Verhältnis und nebenbei noch in meinem Kleingewerbe tätig gewesen. nun ist es so, dass eine Rechnung aus Juli nicht beglichen wurde und nun in der dritten Mahnstufe ist. Angeblich möchte der Klient nun zahlen bevor es zu einem gerichtlichen Mahnverfahren übergeht. Das Rechnungsdatum und das Darum der aktuellsten Rechnung war vor Beginn des Mutterschutzes. Wenn sie nun allerdings den offenen Betrag begleichen bin ich in meinem Mutterschutz. Die Leistung wurde im Juli meinerseits vollständig erbracht. wie sieht das rechtlich aus? Was habe ich zu befürchten?
Hallo, im Mutterschutz nicht. Liebe Grüße NB
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