Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Pflichten des Vaters nach Umgangs Wochenende

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Pflichten des Vaters nach Umgangs Wochenende

Jelli

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Guten Abend Frau Bader, Mein Mann und ich haben uns vor einem Jahr getrennt und er nutzt regelmäßig seine Umgangs Wochenenden. Er hat unsere Tochter (4) an den Wochenenden dann immer von Freitag 17uhr bis Montag, wo er sie dann morgens zum Kindergarten bringt (Betreuung steht ihr ab 7uhr zu). Soweit klappt alles gut. Jetzt gibt's aber ein Problem: Er ist vor 2 Monaten ca. 1 h weit weg von uns gezogen und weiß nun nicht, wie er es schaffen soll die Sachen,die unsere Tochter für das Papa Wochenende benötigt, wieder zurück zu geben (Kinderfahrrad, Autositz, Kleidung usw.). Sie bei mir Zuhause bis 7:30Uhr abzugeben lehnt er ab. Er wünscht sich von mir, dass ich Montags jetzt immer am Kindergarten auf ihn warte, damit er die Sachen übergeben kann, weil er für mich keinen Umweg fahren will. Das es für mich aber ein Umweg ist interessiert ihn nicht. Wie sieht da die Rechtslage aus? Ist er verpflichtet die Sachen wieder bei mir abzugeben? Ich fühle mich von ihm da ziemlich unter Druck gesetzt weil ich ja darauf angewiesen bin dass alles wieder zurück zu mir kommt. Außerdem sehe ich es nicht ein, einen Umweg zu machen, da es ja seine Entscheidung war so weit von seiner Tochter weg zu ziehen. Deswegen bin ich auch der Meinung es ist seine Aufgabe zu gucken wie alles abgeholt und wieder zurück gebracht wird. Vielleicht gibt es zu diesem Thema ja auch gute Artikel online zum nachlesen. Ich selbst habe dazu nichts gefunden. Eine Abgabe der Sachen im Kindergarten, bis ich meine Tochter dann am Nachmittag abhole, ist nicht möglich. Vielen Dank für Ihre Hilfe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde schlichtweg gebraucht einen Sitz u ein Fahrrad kaufen. Die Kleidung kann man ja unproblematisch übergeben. Sie müssen es ihm zur Verfügung stellen u er muss es zurückgeben - aber warum um soas streiten. Schadet nur dem Kind. Liebe Grüße NB


MamavonMia123

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Das ist jetzt vielleicht keine rechtliche Antwort, aber wem gehören die Sachen (Kinderfahrrad, Autositz, Kleidung usw.) denn, also wer hat sie gekauft und bezahlt? Ich würde erwarten dass derjenige, der sie sich ausgeliehen hat auch für die Übergabe verantwortlich ist. Und den Umweg fährt. Ansonsten braucht ihr halt alles doppelt.


Jelli

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Alle Sachen die unsere Tochter besitzt haben wir bis jetzt zusammen gekauft.


mamavonbaby

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Ich würde dann ja eher noch einen Kindersitz für sein Auto kaufen ( wenn ihr den ersten gemeinsam gekauft habt dann könnt ihr für den 2. auch zusammenlegen). Kleidung kann er doch auch bei sich zu hause lassen. Und auch ein weiteres Fahrrad würde ich besorgen...gebraucht sind die nicht so teuer.


misses-cat

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Tja Das solltet ihr ab jetzt sein lassen, das geht wenn man sich versteht un in unmittelbarer Nachbarschaft wohnt aber so nicht Kleidung kannst du ja weiterhin mit geben und ganz ehrlich einen Rucksack mit Kleidung und dem lieblingskuscheltier kann auch in der Kita Montags morgen an ihren Haken gehangen werden, umd den Rest teilt ihr untereinander auf und jeder muss dann wieder aufstocken


luvi

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Hallo, Ich würde in Zukunft nur Sachen mitgeben, die in einen Rucksack passen. Der kann sicher im Kindergarten gelassen werden. Kindersitz soll ein zweiter angeschafft werden. Fahrrad kann der Vater entweder gebraucht kaufen, oder euer Kind nutzt am Wochenende kein Fahrrad. Evtl. hat es stattdessen beim Vater ein anderes Fahrzeug (Roller z. B.). Extra morgens zum Kiga würde ich nicht fahren. LG luvi


Ani123

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Ich würde es mit der Kita absprechen. Ich gehe davon aus, dass es in der Garderobe noch einen Platz geben wird, wo ein Koffer/Reisetasche/größerer Rucksack abgestellt werden kann ohne das es eine Gefährdung für die Kinder darstellt. Vielleicht bietet die Kita nach Rücksprache auch ein Abstellen in einem separaten Raum an. Wichtig zu wissen ist, dass die Sachen die abgestellt werden nicht versichert sind bei Beschädigung, Diebstahl, usw.. Evtl. kann nach Rücksprache auch ein Kindersitz abgestellt werden. Ich kann aus Erziehersicht mitteilen, dass Koffer und Kindersitz nach Absprache möglich ist, aber keine Haftung übernommen wird. Kinderfahrrad usw. habe ich noch nicht erlebt. Ein zweiter Kindersitz kann durchaus sinnvoll sein. So kann der KV auch kurzfristig das Kind mal abholen und wenn der KV den nicht dauerhaft im Auto haben möchte muss et schauen, wo er den bei sich zu Hause lagert. Fahrrad usw. wird es wohl doppelt geben müssen. Gebraucht gibt es da auch sehr gute. Bei Umgang ist es so, dass der Umgangsberechtigte schauen muss, wie er an die Sachen kommt und sie wieder übergibt. Es ist kulant von ihnen wenn sie ihm ermöglichen, diese in der Kita abzustellen. Ob das möglich ist soll er klären, denn er möchte nicht den Umweg zu ihnen nicht fahren.


Jelli

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Guten Morgen, Vielen Dank für die ganzen Tipps. Der Kindergarten ermöglicht uns nur sehr ungern das Abstellen der Sachen im Flur, da die Sachen natürlich nicht versichert sind. Einen Raum wo die Sachen bis zum abholen meiner Tochter bleiben können haben sie nicht. Wie ich die Leitung verstanden habe, gab es da wohl mal einen Vorfall weswegen sie das mittlerweile ablehnen. Die Idee einfach 2 Kindersitze anzuschaffen habe ich bereits geäußert. Das sieht er aber überhaupt nicht ein. Genauso wenig möchte er, dass unsere Tochter mehr Kleidung bekommt die wir dann aufteilen. Meine Tochter lebt bei mir und ich muss sicher stellen dass sie für die Zeit beim Papa genug Wechselsachen hat. Zusätzlich muss ich ja auch noch Zahnbürste, Babyphone, Pampers für die Nacht, Creme für Neurodermitis usw. mitgeben..... Er sagt ganz klar dass es rechtzeitig gesehen meine Aufgabe ist alles mitzugeben was unsere Tochter an diesem Wochenende benötigt. Alles ziemlich kompliziert. Wenn ich ihm zum Thema Sachen zurück bringen jedoch die Rechtslage vorlege, hätte ich etwas in der Hand um argumentieren zu können . Dazu habe ich aber nicht wirklich etwas finden können.


misses-cat

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Er muss Pampers und ok bereitstellen, einzig die Creme wegen der neuro müsstest du wohl mitgeben. Zahlt er Unterhalt? Die umgangswochenenden sind da rausgerechnet deshalb zb wird ihm das halbe Kindergeld gut geschrieben für solche Anschaffungen ist das da!!!


Lena_1922

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Wir haben auch im Kindergarten getauscht - hatten da einen kleinen Handgepäck Rollkoffer. Größere Dinge wie Fahrrad und Co. hat er bei uns ans Haus gestellt und abgeschlossen. Einen Teufel würde ich tun...


bellis123

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Die getrennt lebenden Eltern in der Kita meiner Kinder handhaben es meist so, dass der Wochendendrucksack am Haken hängt und das Fahrrad wird draußen im Fahrradständer angeschlossen. Einzig der Kindersitz ist ein Problem, den muss man halt doppelt kaufen. Pampers würde ich nicht mitgeben bzw. hat sich doch eh bald erledigt.


mamavonbaby

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Sorry, der spinnt doch. Ich würde dann halt ankündigen, das er einen Sitzt braucht und du deinen einfach nicht mehr rausgibst...gib ihm dann einfah den halben Kaufpreis zurück und dann muss er zusehen. Im schlimmsten Fall kann er das Kind nicht mitnehmen. Beim Fahrrad genauso. Dann bleibt es halt zu hause... Oder er kauft sich einen Sitz alleine und du dem Kind ein anderes Fahrrad, dann soll er das alte behalten. Und wegen Klamotten..Du kannst dem Kind kaufen was du willst...Oder sortier alte Sachen aus und die soll er behalten...wenn er neue braucht muss er welche kaufen. Auf jeden Fall, änder was an der Sache und diskutier nicht mehr.


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