Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vater zieht weg- Umgang bei Wechselmodell

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vater zieht weg- Umgang bei Wechselmodell

szania85

Hallo Frau Bader, mein 7 jähriger Sohn lebt fast in einem Wechselmodell bei mir und dem Vater. Er ist zu 60% bei mir und zu 40% beim Papa. Wir leben in der gleichen Stadt. Unser Sohn geht hier zur Schule, die nah an meiner Wohnung liegt. Nun hat mir mein Sohn erzählt, der Vater habe ein Haus in einem Dorf 30km weit weg gekauft und werde dort mit seiner neuen Frau hinziehen.  der Vater hat mir das selbst nicht kommuniziert. Er möchte wohl am bestehenden Modell nichts ändern. Der neue Schulweg unseres Sohnes wäre dann ueber 1 Stunde mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dreimal Umsteigen. Das heißt, er wäre pro Tag 2,5 Stunden unterwegs wenn er Schule hat. Das ist meines Erachtens nach doch nicht zumutbar für ein Kind? Ich möchte dann eventuell den Umgang ändern, dass unser Sohn ehr bei mir lebt, zumindest während der Schulzeit. Wenn der Vater dem nicht zustimmen wird, wovon ich fest ausgehe- wie stehen meine Chancen vor Gericht, das zu ändern? Danke und herzliche Grüße Anna    


Hallo, ich würde erst einmal mit dem KV reden, wie er es sich denn so vorstellt. Ansonsten ist das eine Ermessensfrage des Gerichtes. Auf dem Land ist das ja eher üblich. Ich würde es als eher zumutbar ansehen. Man könnte versuchen, die Tage so umzuverteilen, dass er schulfreie TAge hat. Wichtig ist auch, was das KInd denkt. Liebe Grüße NB


KielSprotte

Wer sagt denn, dass euer Sohn mit den Öffis fahren muss?? Vielleicht fahren Vater oder Frau ihn ja ?!


szania85

Hallo liebe KielSpritte, danke für deinen Input. Generell wäre das denkbar, aber die Frau hat keinen Führerschein und der Vater selbst so beruflich eingebunden, dass es nicht immer möglich ist. Zudem wohnen wir in Berlin und der morgendliche Berufsverkehr braucht man von dem Dorf im Schnitt auch eine Stunde per Auto. Leider überschneiden die Schulzeiten ja mit dem Berufsverkehr.   Grüße, Anna


Ani123

Der längere Schulweg wird kein Kriterium sein womit sie vor Gericht durchkommen. Soweit der Kindesvater dafür sorgt, dass das Kind pünktlich und regelmäßig zur Schule kommt und nach Hause,  ist es egal, ob der Schulweg über 1 Stunde beträgt.  Vielleicht hat der Kindesvater vor, dass Kind bald mit dem Auto zu bringen und abzuholen, weil er seine Arbeitszeiten geändert hat? Vielleicht macht seine neue Frau den Führerschein?  Fraglich finde ich, wie ein 7-jähriges Kind in Berlin dreimal alleine umsteigen soll. Da hätte ich Bedenken. Wobei wenn er begleitet wird wären die Bedenken weg. Es könnte sein, dass die Frau ihn begleitet und sie es noch nicht wissen.  Der Kindesvater wird ihnen den Umzug mitteilen müssen. Spätestens wenn er vollzogen ist, weil ihr Kind dann dort bei ihm sein wird. Er muss schauen wie das Kind trotz der weiteren Entfernung,  welche er wissentlich geschaffen hat, zu seinen Aktivitäten kommt. Dazu zählt Schule, Hobbys (z. B. Sportverein, welchen er besucht). Wenn er der Pflicht nicht nachkommt wäre es ein Grund der gegen das Wechselmodell spricht. Wobei auch da erstmal ansprechbar und schauen, ob er es ändert, erst kommt,bevor ein Wechselmodell aufgehoben wird. Zudem wird das Kind befragt werden.


szania85

Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Einschätzung! Das hilft mir schon weiter.  Bedeutet das im Umkehrschluss, wenn ein 7 jähriges Kind sagt, der Weg sei ihm zu weit, kann das eine Grundlage sein dass der Vater das Umgangsmodell ändern muss? Wieviel Gewicht hat hier der Wille des Kindes? Herzliche Grüße und schönes Wochenende  


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