luna1990
Guten Tag, mein Partner hat bereits ein Kind aus einer früheren Ehe. Es übernachtet regelmäßig bei uns, seit dem Zeitpunkt der Scheidung, also seitdem es 2,5 Jahre alt ist. Er hat viel mit Anwälten darum gekämpft. Nun ist aus unserer Beziehung ebenfalls ein wundervolles Kind entstanden. Jedoch scheint die Beziehung zu bröckeln. Hätte er im Falle einer Trennung das Recht auf Übernachtungen? Kann er dies mittels Anwalt einfordern? Unser Kind ist gerade einmal 9 Monate alt und wird noch teilweise gestillt und dies soll auch so bleiben. Ab wann hätte er ein Recht auf Übernachtungen? Ich übernehme 95% der Pflege und Beschäftigung. Er kümmert sich selten aufgrund seiner beruflichen Situation. Hat weder Ahnung, welche Mahlzeiten es erhält noch hat er es schonmal wirklich ins Bett gebracht noch weiß er, wie es angemessen gekleidet wird. Vielen Dank im Voraus.
Hallo, das kommt auf die Intensität des Kontaktes an. Grundsätzlich hat er ein Umgangsrecht - bei einem gestillten Kind nicht über Nacht. Schalten Sie das JA zur Vermittlung ein. Liebe Grüße NB
luna1990
Kurze Ergänzung: Wir haben das geteilte Sorgerecht. Ich hätte bei Übernachtungen ein schlechtes Gefühl, da ich sehe, wie es mit seinem 1.Kind oft bei uns läuft und das wünsche ich mir nicht für unser gemeinsames Kind. Zumal er dann zwei Kinder gleichzeitig versorgen müsste, was ich ihm definitiv nicht zutraue.
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