Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz Lehrer - volles Gehalt trotz Teilzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutz Lehrer - volles Gehalt trotz Teilzeit?

maiju

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Hallo, ich nochmal. :). Aus Interesse möchte ich gerne wissen, ob teilzeitarbeitende Lehrer im Mutterschutz das volle Gehalt ausbezahlt bekommen? Bei mir war es nicht so, ich lese aber überall, dass es eigentlich so ist (oder bezieht sich das nur auf Lehrerinnen, die zB erst Vollzeit, dann bei Kind 1 Teilzeit gearbeitet haben und dann wieder schwanger geworden sind?!) Auf meine Situation übertragen: Teilzeit von Anfang an wegen Kind (75%). Mutterschutz bei Kind 2: 75% des Gehalts. Wenn man nun nach Kind 2 50% arbeitet und dann mit Kind 3 schwanger ist, bekommt man dann auch 50% des Gehalts in MuSchu oder macht es auch hier Sinn, mit Beginn des MuSchu von Kind 3 die Elternzeit zu beenden? Oder hab ich das grundlegend falsch verstanden? Danke! Maiju


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie die erste Elternzeit zu Beginn des neuen Mutterschutzes beenden, bekommen Sie das volle Mutterschaftsgeld. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Volles Mutterschaftsgeld bekommt man nur dann, wenn man die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beendet. Macht man das nicht, ist man ja für Kind1 weiterhin in EZ und geht dann gleichzeitig mit Kind2 in den Mutterschutz. EZ Kind1 und Mutterschutz Kind2 laufen dann gleichzeitig. Und da immer das Mutterschutzgeld nach dem aktuell geltendem Vertrag gezahlt wird, bekommt man in dem Fall eben nur TZ-Mutterschaftsgeld. Völlig egal welchen Beruf man hat. Mütter die innerhalb der EZ gar nicht arbeiten bekommen dann vom Ag gar kein Geld, nur den KK-Anteil. Weil der VZ-Vertrag in der EZ ja ruht. Die Frage bei dir wäre also, hast Du EXTRA die laufendes EZ zum neuen Mutterschutz beendet ja oder nein?


malini

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Wenn du schreibst "Teilzeit von Anfang an" - hast du überhaupt schon mal 100% gearbeitet? Wenn du die Elternzeit beendest, bekommst du das, was du ohne Elternzeit bekommen würdest, je nach deinem Vertrag.


maiju

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Nein, ich habe mit 75% begonnen, da ich schon ein Kind hatte. 100% habe ich dementsprechend noch nie gearbeitet. Da ich damals aber nicht wusste, dass ich in Elternzeit arbeiten kann und das Vorteile hat, habe ich nur reduziert, aber nicht in Elternzeit gearbeitet.... Bei Kind 2 habe ich im Mutterschutz dann das bekommen, was ich zuvor arbeitend bekommen habe - also 75%. Ist das richtig so?


maiju

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(...wobei ich jede Woche auf meine 40 WS gekommen bin....100% habe ich also schon gearbeitet.... ;)....wobei mir klar ist, dass Lehrer, die die volle Stundenzahl absolvieren, gerne mal 50 - 60 Stunden/Woche ablatzen. Je nach Phase. Dafür haben wir ja aber auch mehr Ferien als andere.)


malini

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Ja, das mit den 75% war dann richtig so. 100% kriegt nur der, der auch einen Vertrag über 100% hat.


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