Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutz

eralsa14

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Hallo Frau Bader, ich befinde mich in Elternzeit und bin erneut schwanger. Ich habe meinem AG dies schriftlich mitgeteilt und habe meine Elternzeit mit dem Datum des erneuten Mutterschutzbeginns (6 Wochen vor Geburt) beendet, um von den Mutterschutzrichtlinien gebrauch zu machen.  Ich bat in dem Brief um schriftliche Bestätigung der Zukenntnisnahme und des Erhalts des Briefes (habe aber beide per Einschreiben versendet). Er antwortete schriftlich, jedoch schrieb er, dass er den Sachverhalt an die Buchhaltung weiterleitet. Von denen habe ich nichts gehört. Sollte ich da nochmal nachhaken? Wie ist im Zweifel eigentlich zu beweisen was in dem Brief stand, das per Einschreiben verschickt wurde? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, alles gut. Sie haben damit den Antrag gestellt u durch das Einschreiben ist es ja auch nachweisbar. Liebe Grüße NB


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