Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Minijob während Mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Minijob während Mutterschutz

Allgäuerin85

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Hallo Fr. Bader Ich arbeite derzeit in einem soz.vers. pflichtiges Arbeitsverhältnis, und habe einen körperlich leichten Minijob im Büro. Ich erwarte im Oktober mein erstes Kind. Jetzt meine Frage. Kann ich, obwohl ich bei meinem ersten Arbeitgeber den Mutterschutz in Anspruch nehme, den Minijob bis zur Geburt weitermachen? Und: Wenn ich dies nicht mache, fällt ja das Gehalt für die Berechnung des Elterngelds weg. Richtig? Oder muss der AG des Minijobs das weiter zahlen? Berechnugnsgrundlage für das Elterngeld ist meines Wissens ja das Gehalt im Durchschnitt der 3 Monate vor Geburt. Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie können weiterarbeiten 2. Es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt - die MG - Monate werden ausgeklammert, worauf man verzichten kann Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Nein, der letzten 12 Monate vor Geburt. Du kannst weiterarbeiten. Der Mutterschutz vor der Geburt ist ja freiwillig.


Allgäuerin85

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Danke! Aber was sind MG-MONATE?


Sternenschnuppe

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Monate mit MutterschaftsGeld ;-)


Sternenschnuppe

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Monate mit MutterschaftsGeld ;-)


Allgäuerin85

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Danke schön. Also werden die 6 Wochen vor der Geburt nicht mit eingerechnet? Versteh ich das richtig? 12 Monate vor Beginn Mutterschutz?


Sternenschnuppe

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Wenn man Mutterschutzlohn bekommt ja.


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