Sabsch201
Guten Tag Frau Bader, ich bin derzeit mit meinem zweiten Kind schwanger und werde in 5 Wochen in Mutterschutz gehen. Ich habe einen Teilzeit Job und nebenbei noch einen Minijob. Im Teilzeit Job ist bereits alles, was die Schwangerschaft belangt, geklärt. Jedoch verlangt mein Arbeitgeber beim Minijob, das ich zu Beginn der Mutterschutzfrist meinen Vertrag kündige. Ist es nicht so, daß man 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung hat? Ich bedanke mich vorab recht herzlich für Ihre Antwort und wünsche Ihnen einen schönen Tag!
Hallo, Nein, natürlich wollen Sie nicht kündigen. Sie haben aber auch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, das über eine Mini Job keine Krankenkasse bedienen. Sie haben nur Anspruch auf den Zuschuss des Arbeitgebers, dieser beträgt höchstens zwei Euro pro Tag. Liebe Grüße NB
mellomania
warum solltest du kündigen? mit welcher begründung? das würde ich keinesfalls tun
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