MDorn
Guten Tag, seit unser Kleiner 1 Jahr alt ist, arbeite ich bei meinem alten Arbeitgeber auf Minijob-Basis (450 € mtl.). Nun beginnt übernächste Woche der Mutterschutz für unser zweites Kind. Nachdem ich ganz problemlos von zuhause arbeiten kann, meist nicht mehr als 4 Stunden die Woche dafür aufwenden muss und auch seitens meines Arbeitsgebers großes Interesse bestünde, dass ich die Tätigkeit auch während und nach dem Mutterschutz weiter mache, bin ich nun am überlegen, wie dies möglich ist. Wie sehen hier die gesetzlichen Vorgaben aus? Sollten irgendwelche Anträge gestellt werden? Wie wirkt sich ein Minijob auf das Mutterschaftsgeld (und ggf. das anschließende Elterngeld) aus (Abzug)? Was gibt es grundsätzlich zu beachten? Danke für die Infos und viele Grüße MDorn
Hallo, VOR der Geburt ist es möglich ( da Sie ja auch im Mutterschutz keine Zahlungen der KK und nur sehr wenig Geld vom AG bekommen), NACH der Geburt ist es gesetzlich ausgeschlossen. Steht alles im § 3 MuSchG Liebe Grüße NB
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