Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mietvertrag kündbar bei Schwangerschaft?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mietvertrag kündbar bei Schwangerschaft?

Mitglied inaktiv

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Hallo, unser Vermieter plant, das Haus zu verkaufen, in dem wir wohnen. Möglicherweise meldet der neue Käufer dann Eigenbedarf an. Nun meine Frage: Gibt es sowas wie eine "Unkündbarkeit" wenn man schwanger ist bzw. bis zu einem gewissen Alter des Kindes? Ich meine, sowas mal gehört zu haben... Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grds. kann er kündigen. Aber es gibt die sogenannte Sozialklausel. Danach kann der Mieter der Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum widersprechen und vom Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, "wenn die vertragsmäßige Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter oder seine Familie eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist." Schwangerschaft im fortgeschrittenen Stadium oder ein neugeborenes Kind sind so ein Grund. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Nein gibt es nicht. Der neue Eigentümer kann euch ganz normal wegen Eigenbedarf mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Wenn er selbst reinziehen möchte, dann kann er das ohne weiteres tun. Möchte er aber einen Verwandten dann das Haus weitervermieten, dann geht das nicht. Ist ja nicht wirklich Eigenbedarf. Man kann auf das Gewissen des neuen Eigentümers hoffen, meist ist denen das egal. Ich meine, die kaufen ja auch kein Haus, um dann den Mieter nicht rauszubekommen, nur weil die Frau schwanger ist oder frisch entbunden hat. Nein nein also soweit geht der Mieterschutz ja nun auch nicht. LG Arlett


Mitglied inaktiv

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Hallo, leider gibt es meines Wissens nach keinen Kündigungsschutz in diesem Fall. Der Vater von einer Bekannten hat eine 1 Zimmer Wohnung gekauft, die bis dato noch von einer jungen Familie bewohnt war. Das Kind war noch kein Jahr alt. Es war nicht geplant, aber es war dann eben so. Die Familie wollte noch bis zum Herbst in der Wohnung bleiben und dann wieder zurück nach Hause gehen, weil der Mann ich meine studiert hat oder so, auf jeden Fall zeitlich begrenzt hier war. Dem Vater fiel dann ein, dass diese Wohnung ja für seine Enkeltochter gut geeignet wäre, dann haben sie es so gemacht, dass meine Bekannte die wohnung gekauft hat, somit auch noch Eigenheimzulage bekam und schon konnten sie der junge Familie kündigen wegen Eigenbedarf. Die Bekannte und ihre Tochter hatten schon seit mindestens 8 Jahren in der 2 Zimmer Wohnung gewohnt, die an die 1 Zimmer wohnung angrenzt und ich denke, sie hätten auch noch 4-5 Monate warten können, zumal bekannt war, dass die junge Familie wieder weg zieht, aber nein, es musste jetzt sein. Sie haben jetzt die Wand durchgebrochen, die von der 2 zu der 1 Zimmer Wohnung führt und haben jetzt eine große Wohnung. Ach ja, sie hatten der jungen Familie eine Räumungsklage angekündigt, wenn sie die Wohnung nicht räumen würden. Die Bekannte von mir hatte sich dann doch tatsächlich noch gewundert, warum die Familie mit ihr nicht mehr sprechen!?!?!?!?!? Ich persönlich finde so etwas unmöglich und wenn ich könnte, würde ich so etwas unterbinden, aber da kann man geteilter Meinung sein. Vielleicht könnt ihr euch vorab schon mal nach etwas Neuem umschauen und wenn ihr etwas habt schon vorher gehen, dann ist es vielleicht nicht ganz so stressig für dich und du kannst dich besser organisieren, wie wenn du wartest, bis die Kündigung kommt. Nach dem du ja noch keine Kündigung hast und noch nicht mal sicher weißt, ob eine kommt, hast du dann auch mehr Zeit zum Suchen und bist nicht unter dem Druck, zu einem bestimmten Termin etwas haben zu müssen. Ich drück dir auf jeden Fall beide Daumen, dass alles so aus geht, wie du dir das wünschst. Liebe Grüße Sabine


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