Julia91522
Ich lebe mit meinem Mann zusammen in einer 2 Zimmer Wohnung und bin in der 12 Woche schwanger. In unserem Mietvertrag wurde auf die ordentliche Kündigung bis zu der Frist 31.04.24 verzichtet und kann erst zum 31.07.24 kündigen. Jedoch möchte ich ausziehen, weil die Wohnung viel zu klein ist und im dritten Stock ist. Des weiteren ist das Geburtsdatum unsere Kindes am 01.07.24. und dann umzuziehen ist sehr schwierig und ich habe eine Risikoschwangerschaft. Kann ich rechtliche vorzeitig kündigen, wegen den besagten schwierigkeiten. Mein Vermieter möchte mich nicht vorzeitig kündigen ich habe schon oft mit ihn gesprochen, er behart darauf, dass wir die ordentliche Kündigung erst zu der genannten Frist einhalten können.
Hallo, es gibt kein Sonderkündigungsrecht wegen Schwangerschaft. Liebe Grüße NB
User-1736455377
Nein, du bist schwanger - nicht schwerbehindert oder so (sorry). Ich sehe auch ehrlich gesagt nicht wirklich das Problem. Ein Baby braucht erst mal zB kein eigenes Zimmer. Ja, 3 Etagen mit Bauch werden anstrengender - aber sicher nicht unzumutbar. Da werdet ihr - wie viele andere Menschen auch - wohl evt. 1 oder 2 Monate lang doppelt Miete zahlen müssen wenn ihr meint, unbedingt und zwingend umziehen zu müssen.
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