Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankenkasse will Frühchen nicht anerkennen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Krankenkasse will Frühchen nicht anerkennen

Hörmann

Beitrag melden

Hallo, Mein Sohn hatte am 16.10. Eigentlich Termin. Tatsächlich geboren wurde er am 24.09. Ich habe daher vom KH eine Bescheinigung bekommen dass es eine Frühgeburt war. Der kleine war allerdings schin 53 cm groß und wog 3989 g. Das lag wahrscheinlich daran dass ich schwangerschaftsdiabetes hatte. Jetzt will die Krankenkasse den Mutterschutz nicht verlängern weil der kleine mehr als 2500 g wog. Können die das einfach so? Habe ich irgendwelche Möglichkeiten? Vielen Dank vorab


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, hat die Schwangerschaft denn weniger als 260 Tage gedauert? Das die KK es nicht anerkennen will, wird am Gewicht liegen - da hat mein Reifchen ja 1 kg weniger gewogen. Wofür brauchen Sie die Bescheinigung denn? Verlängerter Mutterschutz? Mehraufwand bei der Pflege? Dann lassen Sie sich das bescheinigen Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Das Kind kam nach der 36. Woche und wog über 2.500 Gramm. In beiden Punkten kein Frühchen. Mit welcher Begründung hat das KH das denn ausgestellt?


Ava131

Beitrag melden

Ist ein Kriterium für ein Frühchen nicht eine Geburt vor Vollendung der 37. Woche? Dies wäre ja tatsächlich genau noch einen Tag davor gewesen.


Tini_79

Beitrag melden

Das KH hat das vermutlich ausgestellt, weil die 37 Woche nicht ganz vollendet wurde? Um einen Tag - denn das wäre am 25.09. der Fall gewesen, oder? Ist aber sozialrechtlich nicht relevant. Die KK hat recht. Finanziell vielleicht "ärgerlich", aber freu dich über ein reifes Kind.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das Kind entspricht von seinem Geburtsgewicht nicht der Kategorie einer Frühgeburt. Allein der vorzeitige Entbindungstermin ist nicht ausschlaggebend für die Einstufung als Frühgeburt - um die verlängerte Mutterschutzfrist zu erhalten. In Fällen, wo das Geburtsgewicht über 2500 g liegt und es sich dennoch um eine Frühgeburt handelt, muss ein erhöhter Pflegebedarf wegen nicht voll ausgebildeter Reifezeichen vorliegen. Die Entscheidung darüber obliegt dem Arzt oder der Hebamme. Natürlich darf die Krankenkasse bei einem so hohen Geburtsgewicht von knapp 4kg (!!) hinterfragen, ob es sich tatsächlich um eine Frühgeburt handelt. Immerhin ist das schon überdurchschnittlich gegenüber einer normalen Geburt! Ich empfehle, vom Arzt (Entbindungsklinik) feststellen zu lassen, ob ein erhöhter Pflegebedarf wegen nicht ausgebildeter Reife beim Kind vorliegt und das etwas ausführlicher zu begründen. Wenn das Kind aber ganz normal nach ein paar Tagen nach Hause konnte, wie andere Neugeborene auch, liegt sicher keine Frühgeburt im Sinne des § 6 (1) MuSchG vor. Dann gibt es auch keinen Grund eine verlängerte Schutzfrist zu gewähren.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Ihr Lieben, Ich habe einen Brief von der KK bekommen und bin aus allen Wolken gefallen: mir wird Rückwirkend die Versicherung gekündigt weil ich „angeblich“ ein Formular nicht einreicht hätte. Wie kann das sein? Ich weiß, dass ich es abgeschickt habe und nun sowas? Ich zahle doch regelmäßig ein und außerdem ist mein Kind seit 10 Jahren dort ...

Sehr geehrte Frau Bader, liebe RuB-Community, Nach einer Fehlgeburt im Mai bin ich direkt im nächsten Zyklus erneut schwanger geworden und wir freuen uns riesig. Hier hab ich schon einiges über Krankengeld (beziehe ich aktuell auch), Beschäftigungsverbot etc. gelesen. Und nun bin ich verwirrt. Ihr könnt mir hoffentlich helfen wieder Durchblic ...

Hallo, Ich mache mir so Sorgen wegen der finanziellen Situation. Nachdem er Aussteurung Krankengeld sollte ich ein Antrag stellen auf ALGI, jetzt nach 4 Wochen wurde die Begutachtung vom Ärtzlichen Dienst abgeschlossen. Ich habe ein Termin zur Atbeitsvermittlung, bin doch aber Arbeitsunfähig. Wie ist das mit der Nahtlosigkeit? Von was soll ich ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich habe mich im Rahmen meiner 1. Schwangerschaft vom 13.08.21-19.11.21 im Mutterschutz befunden. Nach 12 Monaten Elternzeit wurde Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Diese habe ich zum Beginn des neuen Mutterschutzes zum 02.04.23 beendet. Berechnungsgrundlage für das Mutterschaf ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich nehme Bezug auf meine Frage vom 05.04.2023. Mein Arbeitgeber hat sich geweigert die Entgelddaten von damals an die Krankenkasse zu melden. Stattdessen wurde von der Sachbearbeiterin eine neue Berechnung vorgenommen (per Excel, es gab keine Korrektur im Abrechnungsprogramm), diese ergebe in dem relevanten Monat ei ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich probiere es noch einmal möglichst klar zu schildern, danach lasse ich Sie auch in Ruhe ;) Als Grundlage für die Berechnung des aktuellen Zuschusses zum Mutterschaftsgeld dienen die Abrechnungen Mai/Juni/Juli 2021 (aufgrund der Elternzeit meines 1.Sohnes). In der Juli-Abrechnung kam es damals zur doppelten Auszahlu ...

Guten Tag Frau Bader,  Meine Elternzeit endet nach 2 Jahren (Ende August). Ich arbeite seit einigen Monat bereits bei meinem AG in Form eines Minijobs. Mein Arbeitsvertrag ruht und für den MiniJob wurde ein Zwischenvertrag abgeschlossen. Ich möchte sobald es geht wieder mehr Stunden arbeiten. Jetzt zieht sich allerdings die KitaEingewöhnung mei ...

Guten Tag Frau Bader,  Meine Elternzeit endet nach 2 Jahren (Ende August). Ich arbeite seit einigen Monat bereits bei meinem AG in Form eines Minijobs. Mein Arbeitsvertrag ruht und für den MiniJob wurde ein Zwischenvertrag abgeschlossen. Ich möchte sobald es geht wieder mehr Stunden arbeiten. Jetzt zieht sich allerdings die KitaEingewöhnung mei ...

Guten Tag Frau Bader, ich wohne mit meinem 5 jährigen Sohn und meinen Eltern in einer Wohnung. Meine Mutter ist 74 Jahre alt, zu 50% behindert und kann die Wohnung nicht mehr verlassen. Sie braucht für jeden Schritt einen Rollator, ist teils bettlägerig und braucht für den Toilettengang, beim Waschen und bei vielen anderen alltäglichen Dingen H ...

Guten Tag, bitte erklären Sie mir warum ich als Lebenspartnerin, die seit 14 Jahren mit dem Partner und gemeinsamem Kind zusammen lebt, nicht in die Familienversicherung der Krankenkasse von ihm komme, Bei allen anderen Versicherungen, kürzlich habe ich z.B. noch seine Rechtschutz Versicherung genutzt, ist es nur wichtig, ob man dieselbe Anschr ...