Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankenhaustagegeld für Geburt...

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankenhaustagegeld für Geburt...

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich habe gestern ein Schreiben meiner Krankenkasse erhalten, in dem ich fünf Monate nach der Geburt unserer Tochter, aufgefordert werde 20 Euro für ein Krankhausaufenthalt zu entrichten. In dem Schreiben ist ein Behandlungszeitraum vom 18.04-19.04.2005 angegeben. In dieser Zeit war ich noch schwanger und NIE im Krankenhaus (19.04.05 war errechneter Geburtstermin). Unsere Tochter kam erst am 26.04.05 auf die Welt und am 27.04.05 habe ich das Krankenhaus schon wieder verlassen. Da ich eine Woche über dem errechneten Termin war und dazwischen noch ein Wochenende lag, musste ich am Samstag und Sonntag zum CTG und bin danach jedesmal wieder nachhause gegangen. Ich war immer der Meinung man muss bei einer Geburt kein Krankenhaustagegeld zahlen? Wie soll ich mich jetzt verhalten und was ist Ihre Meinung zu meinem Fall?? Vielen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße Barbara


Mitglied inaktiv

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Hallo ! Wenn Du nicht statinär dort warst mußt Du nicht bezahlen ! Vielleicht hat die KK das so rausgelesen daß Du von Samstag auf Sonntag dageblieben bist. Wenn man in der schwangerschaft ins Krankenhaus muß und geht dann vor der Geburt nochmal nach hause geht muß man ganz normal den Zuschuß fürs Krankenhaus zahlen ! LG Andrea


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