Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Haushaltshilfe während / nach Geburt von Alleinerziehenden?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Haushaltshilfe während / nach Geburt von Alleinerziehenden?

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Da meine Bekannte jetzt leider sehr unterschiedliche Meinungen von den verschiedenen Berufsgruppen zu hören bekommen hat: Können Sie das aufklären? Bei einer vaginalen oder einer Kaiserschnitt-Geburt des zweiten Kindes - gibt es da für Alleinerziehende einen Anspruch auf Haushaltshilfe (zur Versorgung des ersten Kindes, das unter 10 Jahre alt ist) - während oder - nach Krankenhausaufenthalt (auch ohne Komplikationen) ... und falls ja, für wie viele Tage? Oder hängt es von der Dauer des Krankenhausaufenthalts ab? Da ggf. Komplikationen ja erst kurzfristig absehbar sind: Ab wann und wie sollte dann Haushaltshilfe organisiert werden - aus dem Krankenhaus heraus (wenn es ja schon schlecht geht) oder geht das "im vorhinein vorläufig", aber wird nur bei Komplikationen in Anspruch genommen? Und gibt es ggf. Hilfe zum Organisieren der Haushaltshilfe, wenn die Krankenkasse nicht selbst jemanden "stellt"? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Liebe Grüße NB


Frida19

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Eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse kommt i.d.Regel maximal für 8 Stunden - auch bei Alleinerziehenden. Und dann? Bleiben 16 Stunden über. Wer betreut dann das Kind? ICH würde das anders organisieren? Hat Deine Bekannte denn gar kein Netzwerk? Keine Familie/ Freunde/ Nachbarn, die das Kind nehmen würden? Ein weiteres Problem: Die Haushaltshilfe wird sie selber organisieren müssen und die Dienste sind aktuell alle heillos überlastet. Spontan geht da zumeist gar nichts. Schon gar nicht für so viele Stunden. Zumindest hier in der Region. Das war vor einigen Jahren noch anders. Es gibt aber einfach kein Personal. Rein faktisch braucht es für die Haushaltshilfe eine ärztliche Verordnung. Darin steht auch der Stundenumfang. Aber wie schon geschrieben: die Krankenkassen haben meines Wissens eine Begrenzung bei 8 Stunden pro Tag in so einem Fall. Ich persönlich würde - wenn keine eigene Betreuung auf die Beine gestellt werden kann -- jetzt ganz dringend Kontakt zum Jugendamt aufnehmen. Die haben nämlich eher Ideen und Möglichkeiten. LG


mamavonbaby

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Ja das bekommst du...auch über Nacht. Und das kann auch eine Freundin von dir übernehmen. (heist dein Kind kann auch bei der Freundin übernachten und die KK bezahlt das dann. Für nach der Geburt kommt es auf die Krankenkasse an...schau doch einfach auf der Website deiner Kasse...meine hat für Entbindungen pauschal 14 Tage gehabt.


mamavonbaby

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Zusätzlich zu dem was Frau bader schrieb gilt auch noch §24H SGB V Die Versicherte erhält Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. § 38 Absatz 4 gilt entsprechend.


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