dunklerHimmel
Hallo. Mein Exmann möchte 700 km weit weg ziehen. Nicht der Arbeit wegen. Wir hatten das schon mal und damals hat er sich nicht um die Kinder mehr gekümmert. Und nun wohnen wir im gleichen Ort, damit der Umgang mit den Jungs Klappt. Wir haben beide das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Kann er da so einfach wegziehen obwohl dann klar ist das der Umgang mit den Kindern nicht mehr machbar ist? Gruß Cindy
Hallo, leider ja. Anders wäre es, wenn die Kinder bei ihm leben würden. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja, das kann er. Er kann wohnen wo er möchte. Schade für die Kinder.
dunklerHimmel
Und was ist mit den Rechten der Kinder? Sie haben doch Anspruch auf gesetzlichen Umgang mit dem Vater
Sternenschnuppe
Den kein Richter durchsetzt. Es schadet dem Kindeswohl den Vater zu sehen, wenn dieser dazu gezwungen werden muss. Umgang kann ja auch weiter erfolgen, frag ihn doch mal wie er sich das vorstellt.
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