Stef3
Sehr geehrte Frau Bader, Unsere Bausparkasse hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass ich bei der Deutschen Rentenversicherung die Kindererziehungszeiten beantragen muss, um Kinderzulage zu erhalten. Da ich aber in BW Beamtin bin, werden die Kindererziehungszeiten ja bei der Pension angerechnet, oder? Geschieht das automatisch? Kann ich dann keine Kinderzulage zum Bausparvertrag bekommen? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo, Nach § 50 a BeamtVG wird für Kinder, die ab dem 1. Januar 1992 geboren wurden, für die Dauer von höchstens 36 Monaten Kindererziehungszeit zusätzlich zum Ruhegehalt ein Betrag von 8,33 v.H. des aktuellen Rentenwerts nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch gezahlt. Mit Bausparverträgen kenne ich mich nicht aus. Liebe Grüße NB
Stef3
Vielen Dank für Ihre Antwort! Passiert das automatisch oder muss ich das beantragen?
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