helga2008
Guten Tag Frau Bader, ich bin in Elternzeit und habe ein Angebot von einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit (25 Std./Woche) dort zu arbeiten. Mein derzeitiger Arbeitgeber kann mir keine Teilzeitstelle aktuell anbieten und hat dem Angebot zugestimmt. Kann ich nun einen unbefristeten Arbeitsvertrag beim neuen Arbeitgeber unterschreiben? (Oder nur befristet?) Was passiert, wenn die Elternzeit endet? (2 parallele Verträge) Muss ich dann dem alten AG kündigen? Frist 3 Monate? Kann der alte AG SChadensersatz von mir verlangen, wenn ich nicht kündige, da ich einen neuen Arbeitsvertrag unbefristet geschlossen habe und meine ARbeitsleistung nicht zur Verfügung stellen kann? Wie erwirke ich einen Aufhebungsvertrag mit dem alten AG? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, zunächst einmal muss der alte Ag zustimmen, er darf aber nur aus betriebl. Gründen ablehnen. Und dann können Sie zum Ende der EZ sehen, bei wem Sie kündigen. Liebe Grüsse, NB
Nudelsalat
Mit Zustimmung Deines Arbeitgebers kannst Du bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten. Die Zustimmung brauchst Du schriftlich. Eine Kündigung Deines ersten Vertrages in Elternzeit ist nur möglich, wenn Dein AG zustimmt. Denn eigentlich sollen Kündigungen in EZ nicht stattfinden. Das ist aber eigentlich kein Problem. Schildere Deine Situation und Deinen Wunsch nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses vor Ende der Elternzeit. Das ist dann eine Einigung zwischen Euch. Ich weiß aber nicht, ob damit die EZ beendet ist, da kenne ich mich nicht aus. Ehrlich gesagt würde ich mich ärgern, wenn meine Mitarbeiter einfach "nicht kommen" und ich würde da auch entsprechende Schritte einleiten und das Zeugnis so ausstellen- zumal es anders zu organisieren wäre. Warum geht Dir sowas durch den Kopf? Denn im Zweifel ließe sich ja auch der neue Arbeitsvertrag drei Monate vor Ende der EZ kündigen. Gleichzeitig liegt wohl keinem AG daran, jemanden zu beschäftigen, der eigentlich nicht mehr bei ihm arbeiten möchte. Ich würde dabei noch eine Sache zu bedenken geben: Solltet Ihr ein weiteres Kind planen, welches eventuell vor Ende dieser Elternzeit geboren wird, dann wäre es sinnvoller, den Teilzeitvertrag explizit auf die Elternzeit zu begrenzen. Dann hast Du Anspruch auf Mutterschaftsgeld aus dem Vollzeitvertrag, ansonsten aus dem Teilzeitvertrag.
helga2008
Vielen Dank für deine Antwort. Darf der neue Arbeitgeber mir einen unbefristeteten Arbeitsvertrag geben (was er vor hat), obwohl ich ja nur in Elternzeit bei ihm arbeite und ja noch einen anderen Arbeitsvertrag habe. Ist das rechtens? Der neue AG geht davon aus, dass ich dem alten AG kündigen werde zum Ende der Elternzeit. Ich weiss aber gar nicht, ob ich im neuen JOb bleiben möchte... Was ist zu tun?
Mitglied inaktiv
... Du kannst INNERHALB der EZ den Arbeitsvertrag von Deiner Seite aus JEDERZEIT unter Berücksichtigung der vertraglich festgelegten Kündigsfrist kündigen. Sollte vertrag explizit keine Kündigungsfrist festgelegt worden sein, dann gilt die tariflich vereinbarte Kündigungsfrist. Sollte Dein AG auch nicht gewerkschaftlich organisiert sein, so gilt die gesetzliche Kündigungsfrist (findest Du im Internet oder hier mit der Suche). Dazu kannst Du zum Ende der EZ den Arbeitsvertrag auch kündigen - jedoch IMMER mit einer Frist von 3 Monaten! Der AG kann Dich erst NACH der EZ kündigen (ebenfalls unter Einhaltung der Kündigungsfristen). NATÜRLICH musst Du entweder Deinen alten Arbeitsvertrag rechtszeitig kündigen oder aber nach der EZ Deine Arbeit wieder antreten. Tust Du dies nicht kann der AG dagegen vorgehen. Einen Aufhebungsvertrag kannst Du nur mit Deinem AG zusammen machen. Der Aufhebungsvertrag ist die einzige Möglichkeit für den AG VOR dem Ende der EZ einen Arbeitsvertrag auszulösen. Willst Du während der EZ TZ arbeiten MUSS Dein AG dem schriftlich zustimmen! LG Sabine
helga2008
Vielen Dank SAbine. Eigentlich möchte ich den alten AG nicht kündigen, da ich mit dem neuen AG finanziell wesentlich schlechter gestellt bin und ich nicht weiss ob es mir dort gefällt. Da ich ja nach EZ Ende dann 2 Arbeitsverträge parallel hätte, habe ich natürlich keine "Druckmöglichkeit" auf den alten AG mir eine Abfindung zu zahlen, da ich ja einen neuen Job habe. Ich denke, dass günstigste ich, den neuen Vertrag zu befristen auf Ende der Elternzeit. Dann kann ich einerseits mit dem alten AG verhandeln bzgl. Aufgebungsvertrag und andererseits evtl. doch den neuen Job fortsetzen, falls es mir doch zusagt und ich auf die Gehaltseinbußen verzichten kann. Eine Frage: Der alte AG hat dem neuen Job bereits zugestimmt. Wenn ich nun den alten Job nicht kündige und den neuen Job unbefristet erhalte, wie erfährt der alte AG von dem unbefristeten Vertrag nach EZ ende? Erfährt er das überhaupt? Muss der neue AG diese Details auf Anfage an den alten AG herausgeben?
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