Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Inobhutnahme

Frage: Inobhutnahme

Steffie7

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Hallo folgende Frage meine Stieftochter mittlerweile 17 fast 18 ist vor fast 2 Jahren zum Jugendamt gegangen und hat sich freiwillig in Obhut nehmen lassen. November 24 hat sie uns den leiblich Vater und Stiefmutter angezeigt wegen § 225 StGB, wir haben sofort Gegenanzeige gestellt. Sie hat Borderline und behauptet geschlagen und eingesperrt worden zu sein, was aber nicht der Wahrheit entspricht. Sie hat eine Ohrfeige bekommen, ja ich weiß es ist nicht richtig und ich bereue es auch zutiefst, es ist aus dem Affekt heraus passiert. Nun meine eigentliche Frage noch ist das Verfahren nicht abgeschlossen, wie lange kann das noch dauern? Anzeige wurde im Nov 24 gestellt, Anhörungsbogen Polizei kam 03/25 und da wurde auch die Gegenanzeige gestellt. Wir sind mittlerweile auch in eine andere Stadt gezogen und zu der Stieftochter besteht kein Kontakt mehr. Was würde passieren, wenn wir ein gemeinsames Kind bekommen, würde das Jugendamt kommen und uns das Kind sofort weg nehmen? Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Die Länge des strafrechtlicher Verfahrens kann man nicht allgemein bestimmen, hängt von der jeweiligen Staatsanwaltschaft un dem Verfahren ab. 2. Das JA würde das Kind  in Obhut nehmen, wenn eine Kindeswohlgefährdung anzunehmen ist. Wegen einer Ohrfeige wird dies nicht der Fall sein. Liebe Grüße NB


Steffie7

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Was würde passieren wenn wir ein Kind hätten und die Stieftochter das JA anruft und dort ihre Lügen erzählt. Wird dann das Kind in Obhut genommen oder wird dann erstmal das neue Kind begutachtet und die Vergangenheit ist nicht relevant  bei einem erneuten Kind, zumal die Stieftochter nicht mehr im gemeinsamen Haushalt wohnt. Lg


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