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Liebe Frau Bader, Mein Mann (Österreicher) und ich (Deutsche) sind beide in Deutschland angestellt, wollen aber unser zweites Kind bei unserer Familie in Österreich bekommen und weitere 7 Monate nach der Geburt dort verbringen, bis wir wieder zurück in unsere leerstehende Wohnung in D ziehen. Soweit wir wissen, dürfen wir Elterngeld in diesem Falle beziehen. FRAGE: Müssen wir nach der Geburt zu unserem Wohnsitz Berlin, um das Neugeborene dort anzumelden? Schließlich müssen wir doch alle in einem Haushalt gemeldet sein. Wir wollen die lange Reise so früh gerne vermeiden, aber wissen nicht ob das eventuell auch online oder überhaupt anders ginge.. Alternativ hätten wir das Baby sonst in unserer Zweitwohnung in Österreich angemeldet, in der wir uns die ersten 7 Monate aufhalten werden.. wollen aber natürlich nicht auf das Elterngeld verzichten ;) Vielen, vielen Dank für Ihre Antwort und Hilfe! Liebe Grüße, Viola B.
Hallo, bis zu einem Jahr können Sie sich im Ausland aufhalten, ohne den Anspruch auf Elterngeld zu verlieren. Die Geburtsurkunde wird dann in Österreich ausgestellt, Sie müssen sich mit dem zuständigen Standesamt in Berlin in Verbindung setzen um zu klären, ob Sie persönlich anreisen müssen. Das weiß ich nicht. Liebe Grüße NB
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